Projektförderung der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Förderung von Veranstaltungen, Publikationen und Medienangeboten zu politischer Bildung und Wissenschaft, die sich mit Ursachen, Geschichte und Folgen kommunistischer Diktaturen auseinandersetzen oder die Gedenk- und Erinnerungskultur stärken. Anträge können jährlich bis zum 30. Juni bzw. 31. August eingereicht werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Die Bundesstiftung Aufarbeitung fördert Veranstaltungen, Publikationen und Medienangebote zu politischer Bildung und Wissenschaft, die sich mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen der kommunistischen Diktaturen auseinandersetzen oder die Gedenk- und Erinnerungskultur stärken. Die Bewilligung von Zuwendungen richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Stiftung und den inhaltlichen Prioritäten ihrer Gremien.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
- Natürliche Personen nur in Ausnahmefällen (Druckkostenzuschüsse, Stipendien)
Beschreibung
Die Projektförderung der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und sonstige Vereine bei der Durchführung von Veranstaltungen, Publikationen und digitalen Medienangeboten. Gefördert werden Vorhaben der politisch-historischen Bildung und Wissenschaft, die sich intensiv mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen kommunistischer Diktaturen auseinandersetzen oder die Gedenk- und Erinnerungskultur nachhaltig stärken. Ziel ist es, die Auseinandersetzung mit diesem Teil der deutsch-europäischen Geschichte zu vertiefen, demokratisches Engagement zu fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Insbesondere Aktionen in den Bereichen Aus- & Weiterbildung, Forschung & Innovation sowie Kultur & Medien sind willkommen und eröffnen neue Perspektiven für Teilnehmer:innen und Expert:innen unterschiedlichster Disziplinen.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, darunter Vereine, Verbände, Universitäten und politische Bildungsinstitutionen; natürliche Personen können in Ausnahmefällen, etwa für Druckkostenzuschüsse oder Stipendienprogramme, einen Antrag stellen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Bewilligung sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Stiftung und den inhaltlichen Prioritäten ihrer Gremien richtet. Für Projektvorhaben mit einer beantragten Fördersumme von mindestens 60.000 Euro gilt der Stichtag 30. Juni, bei Anträgen bis zu 59.999,99 Euro endet die Frist am 31. August eines jeden Jahres. Um eine effiziente Antragstellung zu gewährleisten, sollten Interessierte die formalen Vorgaben und Fristen genau beachten und ihre Unterlagen fristgerecht in einfacher Ausführung einreichen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.