Projektförderung der Deutsche Bank Stiftung
Die Deutsche Bank Stiftung fördert laufend Projekte in Deutschland in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales sowie international im Rahmen der Katastrophenprävention. Anträge werden jederzeit über ein Online-Formular eingereicht; eine Förderung ist ausschließlich inländischen steuerbegünstigten Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts vorbehalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Deutsche Bank Stiftung zielt mit ihrer Projektförderung darauf ab, Potenziale insbesondere junger Menschen nachhaltig zu stärken, kulturelle Erfahrungsräume zu öffnen, Integration und Chancengerechtigkeit zu fördern sowie international Maßnahmen zur Katastrophenprävention zu unterstützen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sportprojekte und -veranstaltungen
- Einzelfallhilfen und Stipendien
- Veröffentlichungen
- Baumaßnahmen
- Veranstaltungen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektförderung ausschließlich für inländische steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Tätigkeit im Bereich Kultur, Bildung oder Soziales
- Projekte nicht von Einzelpersonen einreichbar
- Internationale Förderung nur im Rahmen der Katastrophenprävention
- Ausgeschlossen: Sportprojekte und -veranstaltungen, Einzelfallhilfen und Stipendien, Veröffentlichungen, Baumaßnahmen, Veranstaltungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenplan
- Kommunikationskonzept
- Freistellungsbescheid
- Satzung
Beschreibung
Die Projektförderung der Deutsche Bank Stiftung unterstützt inländische gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen dabei, nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales, Migration, gesellschaftlicher Zusammenhalt/Demokratie, Aus- und Weiterbildung sowie Katastrophenschutz zu realisieren. Fortlaufend können Zuschussanträge über ein Online-Formular eingereicht werden. Im Fokus stehen Projekte, die insbesondere junge Menschen stärken, kulturelle Erfahrungsräume öffnen, Integration fördern und Chancengerechtigkeit schaffen. Darüber hinaus werden internationale Maßnahmen zur Katastrophenprävention mit Blick auf eine langfristige Wirksamkeit unterstützt. Sportprojekte, Einzelfallhilfen oder -stipendien, Veröffentlichungen, Baumaßnahmen sowie Veranstaltungen bleiben hiervon ausgeschlossen, um die Fördermittel zielgerichtet einzusetzen und Schnittstellen zwischen sozialen, kulturellen und bildungsbezogenen Aktivitäten zu betonen.
Förderberechtigt sind ausschließlich inländische steuerbegünstigte Körperschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, darunter Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen und Hochschulen. Zur Antragstellung gehören eine aussagekräftige Projektbeschreibung, ein detaillierter Kostenplan und ein Kommunikationskonzept, das den öffentlichen Auftritt und die Sichtbarkeit der Förderung regelt. Ergänzt wird die Dokumentation durch den aktuellen Freistellungsbescheid und die rechtliche Satzung der Institution. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, die Auswahl orientiert sich an der Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien und der Ausschöpfung von Potenzialen für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Alle Anträge werden zeitnah geprüft; Entscheider:innen achten dabei auf Fundierung, Innovationskraft und nachhaltige Perspektiven der eingereichten Projekte.
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