Zuschuss

Projektförderung der Dr. Gustav Bauckloh Stiftung (Tier- und Naturschutz)

Projektförderung der Dr. Gustav Bauckloh Stiftung im Bereich Tier- und Naturschutz mit Schwerpunkt Nordrhein-Westfalen (insb. Dortmund). Gemeinnützige Organisationen können ganzjährig Anträge stellen.

Tierschutz Umwelt-/Naturschutz Bildung für nachhaltige Entwicklung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung einzelner Maßnahmen im Sinne des Stiftungszwecks Tier- und Naturschutz zur Unterstützung regionaler und überregionaler Projekte sowie wissenschaftlicher Arbeiten.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss dem Stiftungszweck Tier- und Naturschutz entsprechen
  • Einreichung einer Projektbeschreibung und Dokumentation
  • Detaillierter Kostenplan
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Dokumentation
  3. Detaillierter Kostenplan
  4. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit Stiftungszweck
  • Qualität der Dokumentation und Kostenplanung

Beschreibung

Die Dr. Gustav Bauckloh Stiftung unterstützt mit ihrer fortlaufenden Projektförderung gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine und Stiftungen in Nordrhein-Westfalen – mit besonderem Schwerpunkt in Dortmund – bei Maßnahmen im Tier- und Naturschutz. Ziel ist die finanzielle Begleitung einzelner Vorhaben, die dem Erhalt der heimischen Artenvielfalt, der Verbesserung von Tiertransporten sowie der Umsetzung überregionaler Forschungs- und Innovationsprojekte dienen. Förderbereiche umfassen neben klassischem Tierschutz und Umwelt-/Naturschutz auch Bildung für nachhaltige Entwicklung, wissenschaftliche Arbeiten, Energieeffizienz, Klimaschutz sowie Aus- und Weiterbildung. Bei positiver Entscheidung werden Zuschüsse gewährt, um die geplanten Maßnahmen zuverlässig umzusetzen und nachhaltige Wirkung in der Region zu erzielen.

Interessierte Non-Profit-Akteur:innen reichen jederzeit eine aussagekräftige Projektbeschreibung inklusive detailliertem Kostenplan und Dokumentation ein. Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die strikte Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck Tier- und Naturschutz. Die Bewertung orientiert sich an der Qualität der eingereichten Unterlagen und der klaren Zielsetzung im Sinne natur- und tierschützerischer Zielstellungen. Dank dieser unbefristeten Fördermöglichkeit erhalten regional tätige Projekte und wissenschaftliche Studien eine verlässliche Finanzierungsquelle, um langfristig zum Schutz von Tieren und Lebensräumen beizutragen.

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