Zuschuss

Projektförderung der Ernst-August Baumgarte Stiftung

Förderung geeigneter gemeinnütziger Projekte im sozialen und karitativen Bereich zur Unterstützung benachteiligter Menschen. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Beratung Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von selbstverantwortlich durchgeführten, gemeinnützigen Projekten anderer Institutionen im sozialen und karitativen Bereich mit dem Ziel, benachteiligte Menschen in ihrer Entwicklung und Entfaltung zu unterstützen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Es werden ausschließlich Institutionen gefördert
  • Geförderte Maßnahme muss selbst gemeinnützig sein
  • Maßnahme eigenverantwortlich durchführbar
  • Gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamts

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Gültige Freistellungsbescheinigung

Beschreibung

Die Ernst-August Baumgarte Stiftung unterstützt fortlaufend gemeinnützige Initiativen in Nordrhein-Westfalen, die benachteiligte Menschen in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung fördern. In den Schwerpunktbereichen Soziales, Beratung, Bildung sowie Aus- und Weiterbildung fördert sie eigenverantwortlich durchgeführte Projekte anderer Institutionen, die einen nachhaltigen Beitrag zur Inklusion, Jugend- und Familienhilfe oder zur beruflichen Orientierung leisten. Der Fokus liegt auf Maßnahmen, die gezielt auf die Bedürfnisse benachteiligter Zielgruppen eingehen und ihnen neue Perspektiven eröffnen. Institutionen können jederzeit Förderanträge einreichen, um finanzielle Zuschüsse für innovative Konzepte im karitativen Feld zu erhalten.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist die gemeinnützige Ausrichtung der Maßnahme sowie eine gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamts. Gefördert werden ausschließlich rechtlich anerkannte Körperschaften wie Vereine, Bildungseinrichtungen, öffentliche Träger oder Interessenverbände, die eigenständig und verantwortungsvoll agieren. Die Stiftung erwartet eine transparente Mittelverwendung und legt Wert auf nachhaltige Wirkungen der Projekte. Durch die kontinuierliche Vergabe von Zuschüssen bietet sich eine verlässliche Unterstützung für Träger, die sozial benachteiligten Menschen neue Entwicklungschancen eröffnen möchten. Interessierte Projektträger:innen aus Nordrhein-Westfalen finden umfassende Informationen zu Antragsmodalitäten auf der Website der Stiftung.

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