Zuschuss

Projektförderung der EWE Stiftung

Die EWE Stiftung unterstützt finanzielle Einzelprojektförderung in den Bereichen Kulturvermittlung, Demokratie- und Sozialkompetenz sowie MINT- und Umweltbildung. Die Antragstellung erfolgt online zu festen Abgabe- und Sitzungsterminen.

Kultur Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bildung für nachhaltige Entwicklung Wissenschaft Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
02.02. - 02.02.2026 Noch 6 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, Projekte in den Wirkungsfeldern Kulturvermittlung, Demokratie- und Sozialkompetenz sowie MINT- und Umweltbildung zu stärken und gesellschaftlichen Zusammenhalt, Bildung sowie den Umwelt- und Naturschutz voranzubringen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sach- und Materialkosten
  • Lehr- und Lernmittel

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Singuläre Events (Festivals, Jubiläen)
  • Projektwochen und Ausflüge
  • Technische Einzelausstattung
  • Erwerb oder Bau von Immobilien
  • Restaurierungen und Sanierungen (außer denkmalgeschützte Bauten)
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Stiftungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt im PLZ-Gebiet Ems-Weser-Elbe, Brandenburg oder Rügen
  • Zweck: Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Wissenschaft oder Natur- und Umweltschutz
  • Steuerbefreiter Antragsteller bzw. Freistellungsbescheid
  • Privatpersonen ausgeschlossen
  • Projekt darf noch nicht begonnen sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Benennung des Antragstellers
  2. Projektbeschreibung
  3. Allgemeiner Zweck
  4. Zeitplan
  5. Mitwirkendenliste
  6. Finanzierungsplan
  7. Beantragte Fördersumme
  8. Freistellungsbescheid (falls erforderlich)
  9. Schriftliche Erklärung des Antragstellers

Beschreibung

Die Projektförderung der EWE Stiftung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, öffentliche sowie private Bildungsträger, Stiftungen und Forschungseinrichtungen in den Regionen Brandenburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden Einzelvorhaben, die in den drei Wirkungsfeldern Kulturvermittlung, Demokratie- und Sozialkompetenz sowie MINT- und Umweltbildung ansetzen und damit zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Bildung und des Umwelt- und Naturschutzes beitragen. Anträge dürfen noch nicht gestartete Projekte umfassen und müssen einen klar definierten Zweck in den Bereichen Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Wissenschaft oder Natur- und Umweltschutz verfolgen. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, Sach- und Materialkosten sowie Lehr- und Lernmittel, während einmalige Events, Projektwochen, technische Einzelausstattungen, Immobilienvorhaben, Restaurierungen (außer an denkmalgeschützten Bauten) und Positionen ohne pädagogischen Mehrwert ausgeschlossen sind.


Interessierte Antragstellende reichen ihre Unterlagen ausschließlich über das Online-Formular ein und beachten die festen Abgabe- und Sitzungstermine. Für Kleinprojekte bis zu 9.999 € gilt eine zweimonatige Frist mit nächstem Abgabetermin am 2. Februar 2026, für größere Vorhaben (ab 10.000 €) eine dreimonatige Frist mit Abgabe zum 24. April 2026. Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen: Benennung des Antragstellenden, detaillierte Projektbeschreibung, Zeitplan, Mitwirkendenliste, Finanzierungsplan, beantragte Fördersumme sowie, falls erforderlich, Freistellungsbescheid und schriftliche Erklärung. Ziel ist es, kreative und verantwortungsbewusste Initiativen zu unterstützen, die langfristig Bildungs- und Medienkompetenzen fördern sowie einen nachhaltigen Umwelt- und Klimaeffekt erzielen.

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