Projektförderung der EWE Stiftung
Die EWE Stiftung unterstützt finanzielle Einzelprojektförderung in den Bereichen Kulturvermittlung, Demokratie- und Sozialkompetenz sowie MINT- und Umweltbildung. Die Antragstellung erfolgt online zu festen Abgabe- und Sitzungsterminen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, Projekte in den Wirkungsfeldern Kulturvermittlung, Demokratie- und Sozialkompetenz sowie MINT- und Umweltbildung zu stärken und gesellschaftlichen Zusammenhalt, Bildung sowie den Umwelt- und Naturschutz voranzubringen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sach- und Materialkosten
- Lehr- und Lernmittel
Nicht förderfähige Ausgaben
- Singuläre Events (Festivals, Jubiläen)
- Projektwochen und Ausflüge
- Technische Einzelausstattung
- Erwerb oder Bau von Immobilien
- Restaurierungen und Sanierungen (außer denkmalgeschützte Bauten)
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt im PLZ-Gebiet Ems-Weser-Elbe, Brandenburg oder Rügen
- Zweck: Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Wissenschaft oder Natur- und Umweltschutz
- Steuerbefreiter Antragsteller bzw. Freistellungsbescheid
- Privatpersonen ausgeschlossen
- Projekt darf noch nicht begonnen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Benennung des Antragstellers
- Projektbeschreibung
- Allgemeiner Zweck
- Zeitplan
- Mitwirkendenliste
- Finanzierungsplan
- Beantragte Fördersumme
- Freistellungsbescheid (falls erforderlich)
- Schriftliche Erklärung des Antragstellers
Beschreibung
Die Projektförderung der EWE Stiftung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, öffentliche sowie private Bildungsträger, Stiftungen und Forschungseinrichtungen in den Regionen Brandenburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden Einzelvorhaben, die in den drei Wirkungsfeldern Kulturvermittlung, Demokratie- und Sozialkompetenz sowie MINT- und Umweltbildung ansetzen und damit zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Bildung und des Umwelt- und Naturschutzes beitragen. Anträge dürfen noch nicht gestartete Projekte umfassen und müssen einen klar definierten Zweck in den Bereichen Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Wissenschaft oder Natur- und Umweltschutz verfolgen. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, Sach- und Materialkosten sowie Lehr- und Lernmittel, während einmalige Events, Projektwochen, technische Einzelausstattungen, Immobilienvorhaben, Restaurierungen (außer an denkmalgeschützten Bauten) und Positionen ohne pädagogischen Mehrwert ausgeschlossen sind.
Interessierte Antragstellende reichen ihre Unterlagen ausschließlich über das Online-Formular ein und beachten die festen Abgabe- und Sitzungstermine. Für Kleinprojekte bis zu 9.999 € gilt eine zweimonatige Frist mit nächstem Abgabetermin am 2. Februar 2026, für größere Vorhaben (ab 10.000 €) eine dreimonatige Frist mit Abgabe zum 24. April 2026. Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen: Benennung des Antragstellenden, detaillierte Projektbeschreibung, Zeitplan, Mitwirkendenliste, Finanzierungsplan, beantragte Fördersumme sowie, falls erforderlich, Freistellungsbescheid und schriftliche Erklärung. Ziel ist es, kreative und verantwortungsbewusste Initiativen zu unterstützen, die langfristig Bildungs- und Medienkompetenzen fördern sowie einen nachhaltigen Umwelt- und Klimaeffekt erzielen.
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