Zuschuss

Projektförderung der Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung

Förderung gemeinnütziger und wohltätiger Projekte in der Gemeinde Ortenberg in den Bereichen Jugend- und Seniorenarbeit, Wohlfahrtspflege, Kunst, Kultur, Musik, Sport, Landschaftspflege, Naturschutz, Heimatpflege und Völkerverständigung. Anträge jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Soziales Kultur Musik Sport Umwelt-/Naturschutz Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger und wohltätiger Projekte in der Gemeinde Ortenberg aus Erträgen des Stiftungsvermögens und Spenden.

Förderfähige Ausgaben

  • Personal- und Personalnebenkosten
  • Sachkosten
  • Sonstige Kosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in der Gemeinde Ortenberg
  • Projekt aus den Bereichen Jugend- und Seniorenarbeit, Wohlfahrtspflege, Kunst, Kultur, Musik, Sport, Landschaftspflege, Naturschutz, Heimatpflege oder Völkerverständigung
  • Gemeinnütziger und wohltätiger Zweck

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Entsprechung zum Stiftungszweck
  • Wohltätiger und gemeinnütziger Zweck
  • Übereinstimmung mit Förderbereichen

Beschreibung

Die Projektförderung der Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung unterstützt dauerhaft gemeinnützige und wohltätige Initiativen in der Gemeinde Ortenberg. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und freiwilligen Zuwendungen werden Projekte in den vielfältigen Bereichen Kinder- und Jugendförderung, Seniorenarbeit, Wohlfahrtspflege, Kunst und Kultur, Musik, Sport, Landschaftspflege, Naturschutz, Heimatpflege sowie Völkerverständigung ideell und finanziell begleitet. Mit Zuschüssen für Personal- und Personalnebenkosten, Sach- und sonstige Ausgaben verfolgt die Stiftung das Ziel, lokale Engagementsträger:innen zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Durch eine sorgfältige Prüfung anhand der Stiftungszwecke entstehen nachhaltige Impulse für ein lebendiges Ortsleben in Baden-Württemberg.

Förderberechtigt sind in Ortenberg ansässige gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine und Stiftungen, die ein Projekt mit eindeutig wohltätigem Zweck realisieren möchten. Voraussetzung ist die inhaltliche Ausrichtung auf einen der festgeschriebenen Förderbereiche sowie die Einhaltung gemeinnütziger Zwecke nach Abgabenordnung. Interessierte Antragstellende reichen jederzeit einen ausgefüllten Förderantrag, eine aussagekräftige Projektbeschreibung und einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan bei der Stiftung ein. Bei der Auswahl spielen neben der Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck auch der gemeinnützige Charakter und die Passung zum Förderspektrum eine zentrale Rolle. Die kontinuierlich mögliche Antragstellung ermöglicht es Initiativen in Ortenberg, zeitnah und unbürokratisch finanzielle Unterstützung für ihre Vorhaben zu erhalten und das Engagement vor Ort wirkungsvoll umzusetzen.

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