Projektförderung der Hans und Ria Messer Stiftung (Wissenschaft & Forschung)
Die Hans und Ria Messer Stiftung fördert vorrangig Forschungsprojekte aus der Medizin (Grundlagen- und klinische Forschung) sowie regelmäßig MINT-Projekte. Anträge von Universitäten und gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind ausdrücklich willkommen. Nächste Frist: 06.02.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von wissenschaftlichen Forschungsprojekten in den Bereichen Medizin und MINT sowie interdisziplinärer Themen wie Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Ziel ist die Entwicklung innovativer, anwendbarer Lösungen und die Stärkung der Forschungslandschaft an Universitäten und gemeinnützigen außeruniversitären Einrichtungen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Reisekosten
- Sachmittel (Geräte, Publikationen, Veranstaltungen)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Einrichtungsgegenstände (Basis-Ausstattung)
- Baumaßnahmen
- Overheadkosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung in deutscher Sprache
- Unterschrift des Dekanats bzw. Institutsleiters erforderlich
- Nachweis über Genehmigungen (z. B. Ethikkommission) vor Projektstart
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenplan
- Lebensläufe der Forschenden
- Nachweis über Genehmigungen (z. B. Ethikkommission)
- Unterschrift des Dekanats/Institutsleiters
Bewertungskriterien
- Wissenschaftliche Qualität
- Innovationsgehalt
- Relevanz für die Zielsetzung
Beschreibung
Die Projektförderung der Hans und Ria Messer Stiftung richtet sich bundesweit an Universitäten sowie gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die innovative Vorhaben in der Medizin und den MINT-Disziplinen umsetzen. Vorrangig werden Grundlagen- und klinische Forschungsprojekte unterstützt, wobei interdisziplinäre Ansätze in den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung ebenso willkommen sind. Ziel der Förderung ist die Erarbeitung anwendbarer Lösungen und die Stärkung der wissenschaftlichen Infrastruktur. Mit einem Bewilligungszeitraum von bis zu 30 Monaten ermöglicht die Stiftung, zukunftsweisende Ideen in Forschung und Innovation zu realisieren und damit einen Beitrag zur Gesundheit und zum gesellschaftlichen Fortschritt zu leisten.
Gefördert werden Personalkosten, Reisekosten sowie Sachmittel wie Geräte, Publikationen oder Veranstaltungsbudgets; Baumaßnahmen, grundlegende Einrichtungsgegenstände und Overheadkosten sind ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Antragseinreichung ist ein vollständiger Projektplan auf Deutsch, die Unterschrift des Dekanats bzw. Institutsleiters und – sofern erforderlich – ein Genehmigungsnachweis der Ethikkommission. Bewertet werden Anträge nach wissenschaftlicher Qualität, Innovationsgehalt und Zielrelevanz. Die nächste Einreichungsfrist endet am 06.02.2026. Begleitende Nachweise sowie ein Abschlussbericht sind Bestandteil des Verwendungsnachweises, um eine transparente Abrechnung sicherzustellen.
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