Projektförderung der Heinz-Sielmann-Stiftung
Langfristige Förderung zum Erhalt der biologischen Vielfalt, Sicherung ökologisch wertvoller Lebensräume, Förderung des Artenschutzes und der anwendungsorientierten Naturschutzforschung – beantragbar über ein Online-Antragsverfahren.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist der Erhalt der biologischen Vielfalt durch innovative Maßnahmen zur Renaturierung, Sicherung und Pflege ökologisch wertvoller Lebensräume, zur Förderung direkter Artenschutzmaßnahmen, zur Unterstützung anwendungsorientierter Forschung im Naturschutz und zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für Natur- und Artenschutz.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vorhaben des technischen Umweltschutzes
- Projekte, die der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben dienen
- bereits begonnene Vorhaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Formale Gemeinnützigkeit bzw. öffentlich-rechtlicher Status
- Sitz in Deutschland
- Nachweis der fachlichen und organisatorischen Kompetenz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Satzung der Organisation
- aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Innovationspotenzial
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Zielerreichung
- wirtschaftliche Zweckmäßigkeit
Beschreibung
Das Förderprogramm der Heinz-Sielmann-Stiftung bietet eine einzigartige Möglichkeit, Projekte im Bereich des Natur- und Artenschutzes nachhaltig zu unterstützen. Unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung der biologischen Vielfalt werden innovative Maßnahmen zur Renaturierung, Sicherung und Pflege ökologisch wertvoller Lebensräume gefördert. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur der direkte Artenschutz und die Förderung schützenswerter Arten, sondern auch die anwendungsorientierte Naturschutzforschung, die einen wesentlichen Beitrag zur Erweiterung des wissenschaftlichen Verständnisses von Lebensraumansprüchen leisten soll. Durch die Förderung wird zudem das öffentliche Bewusstsein für die Wichtigkeit des Natur- und Artenschutzes gestärkt, indem Projekte unterstützt werden, die eine breite gesellschaftliche Wirkung entfalten.
Förderberechtigt für diese Zuschussmaßnahme sind ausschließlich in Deutschland ansässige, als gemeinnützig oder öffentlich-rechtlich anerkannte Organisationen, Bildungseinrichtungen sowie gemeinnützige Vereine. Bei der Beantragung müssen der Nachweis der fachlichen und organisatorischen Kompetenz, die Satzung der Organisation sowie der aktuelle Freistellungsbescheid erbracht werden. Finanzielle Unterstützungen können sowohl zur Deckung von Personalkosten als auch für Sachkosten beantragt werden. Das Antragsverfahren erfolgt vollständig online, wobei feste Antragstermine wie der 15. April 2025, 15. Juni 2025, 30. September 2025 und 31. Januar 2026 zu berücksichtigen sind.
Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt auf Basis verschiedener Bewertungskriterien, wobei das Innovationspotenzial, die Nachhaltigkeit der Maßnahme, die Zielerreichung und die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit im Vordergrund stehen. Ausschlusskriterien umfassen Projekte, die bereits begonnen wurden, Vorhaben des technischen Umweltschutzes oder Projekte, die vorrangig der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben dienen. Der Ansatz der Förderung ist darauf ausgerichtet, langfristige Impulse in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz zu setzen sowie die Vernetzung einzelner Biotope und Biotopverbünde zu fördern. Durch den gezielten Einsatz von Fördermitteln leistet die Stiftung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung schützenswerter Lebensräume und zur Förderung zukunftsweisender Naturforschungsprojekte – eine Maßnahme, die essenziell zur Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen für alle Lebewesen ist.
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