Zuschuss

Projektförderung der Jugendstiftung des Bistums Essen

Gefördert werden Projekte der Jugendarbeit, Jugendbildung und Jugendhilfe im Gebiet des Bistums Essen, insbesondere im katholischen Kontext. Anträge können formlos jederzeit per E-Mail oder Post eingereicht werden.

Kinder und Jugendliche Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Unterstützung und Förderung von katholischen Einrichtungen und Schulen der Jugendbildung und Jugendhilfe im Bistum Essen durch finanzielle Projektförderung.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Einzelne Personen
  • Projekte außerhalb des Bistums Essen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt im Gebiet des Bistums Essen
  • Katholischer Kontext

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Kontoverbindung
  4. Angaben zur Ansprechperson

Beschreibung

Die Jugendstiftung des Bistums Essen unterstützt mit ihrer fortlaufenden Projektförderung gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und Vereine in Nordrhein-Westfalen, die Projekte der Jugendarbeit, Jugendbildung und Jugendhilfe realisieren. Besonders gefördert werden Initiativen im katholischen Umfeld, etwa Jugendkirchen, Schüleraustausche oder Präventionsprogramme an Schulen. Schwerpunkte liegen neben klassischen Bildungsangeboten auch auf Digitalisierungsmaßnahmen, naturwissenschaftlicher Ausstattung sowie sozial- und arbeitsorientierten Projekten. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche nachhaltig in ihrer Entwicklung zu begleiten, Talente zu fördern und innovative Ansätze zu stärken. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen, die eine langfristige Wirkung in der Erzdiözese sicherstellen.

Bewerbungen können jederzeit formlos eingereicht werden, beispielsweise per E-Mail oder Post. Voraussetzung ist, dass das Projekt im Gebiet des Bistums Essen verankert ist und einen katholischen Bezug aufweist. Ausgeschlossen von der Förderung sind Personalkosten, Anträge einzelner Personen sowie Vorhaben außerhalb dieses Territoriums. Für den Antrag sollten ein aussagekräftiges Projektkonzept, ein detaillierter Finanzierungsplan, die Kontoverbindung sowie Angaben zur verantwortlichen Ansprechperson vorgelegt werden. Durch diese unkomplizierte Vorgehensweise eröffnet die Jugendstiftung vielfältigen Träger:innen die Möglichkeit, junge Menschen in ihrer Lebenswelt zu begleiten und zukunftsorientierte Projekte zu realisieren.

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