Zuschuss

Projektförderung der Kirchlichen Stiftung Kunst- und Kulturgut in der Kirchenprovinz Sachsen

Die Stiftung fördert die Konservierung und Restaurierung von kirchlichem Kunst- und Kulturgut in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Sachsen. Anträge bis Juni des Antragsjahres für das Folgejahr möglich.

Kultur Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Konservierung und Restaurierung von kirchlichem Kunst- und Kulturgut in Mitteldeutschland.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zugehörigkeit zu kirchlichen Körperschaften der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
  • Einhaltung der Förderrichtlinien und Einreichung vollständiger Antragsunterlagen
  • Geförderte Maßnahme darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kopie von Bewilligungsbescheiden anderer Fördermittelgeber oder Beantragungskopie
  2. Aussagekräftige Fotografien (digital möglich)
  3. Stellungnahme der zuständigen Kunstgut-Referentin/des Referats Bau im Landeskirchenamt
  4. Beschluss der kirchlichen Körperschaft über die Maßnahme
  5. Maßnahmenbeschreibung
  6. Kosten- und Finanzierungsplan
  7. denkmalrechtliche Genehmigung oder Benehmensherstellung
  8. zwei vergleichbare Kostenangebote fachlich geeigneter Anbieter

Beschreibung

Die Kirchliche Stiftung Kunst- und Kulturgut in der Kirchenprovinz Sachsen unterstützt gezielt die Konservierung und Restaurierung von sakralem Kunst- und Kulturgut in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Gefördert werden öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, beispielsweise Gemeindekirchenräte, Kirchengemeinden und Kirchenkreise oder von ihnen beauftragte Fördervereine. Im Fokus stehen denkmalpflegerische Erhaltungsmaßnahmen an Altären, Kanzeln, Taufsteinen, Malereien und Buntglasfenstern kirchlicher Bauwerke. Die Stiftung gewährt projektbezogene Zuschüsse, um mittelalterliche bis neuzeitliche Kunstwerke für liturgische Nutzung und kulturelle Öffentlichkeitsarbeit langfristig zu sichern und der Nachwelt zu erhalten.

Anträge können bis zum 30. Juni des laufenden Jahres eingereicht werden und gelten jeweils für das Folgejahr. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einer kirchlichen Körperschaft der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, die Einhaltung der Förderrichtlinien sowie der Nachweis, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Zur Antragstellung sind u. a. einzureichen: Kopien vorhandener Bewilligungsbescheide anderer Geldgeber, aussagekräftige Fotografien, eine Stellungnahme der zuständigen Kunstgut-Referent:innen im Landeskirchenamt, der kirchliche Beschluss zur Maßnahme, eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, die denkmalrechtliche Genehmigung oder Benehmensherstellung sowie zwei vergleichbare Kostenangebote fachlich geeigneter Anbieter. Nach positiver Entscheidung erfolgt die Mittelabrufaufforderung bis spätestens 1. März des auf das Förderjahr folgenden Kalenderjahres, begleitet von einem Verwendungsnachweisformular zur Abrechnung und Dokumentation des Projekterfolgs.

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