Zuschuss

Projektförderung der Kleebaum Stiftung

Die Kleebaum Stiftung fördert regionale Projekte im Landkreis Cloppenburg in den Bereichen Jugend & Soziales, Bildung, Altenhilfe, Kultur, Natur & Umwelt und Denkmalschutz. Anträge können jederzeit unkompliziert gestellt werden.

Soziales Kinder und Jugendliche Bildung Gesundheit Kultur Umwelt-/Naturschutz Bauten und Denkmalschutz Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen

Förderziel

Unterstützung und Umsetzung engagierter Projekte, die das gesellschaftliche Zusammenleben und die Lebensqualität im Landkreis Cloppenburg nachhaltig fördern und weiterentwickeln.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bezug zum Landkreis Cloppenburg
  • Projekt in einem der Stiftungszwecke (Jugend & Soziales, Bildung, Altenhilfe, Kultur, Natur & Umwelt, Denkmalschutz)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag
  2. Angaben zur Organisation (Rechtsform, Ansprechperson, Kontaktdaten)
  3. Projektbeschreibung

Beschreibung

Die Projektförderung der Kleebaum Stiftung unterstützt engagierte Einzelpersonen, Vereine, Initiativen und Organisationen im Landkreis Cloppenburg mit finanziellen Zuschüssen. Im Fokus stehen Vorhaben in den Themenfeldern Jugend & Soziales, Bildung, Altenhilfe, Kultur, Natur & Umwelt sowie Denkmalschutz. Ziel ist es, das Miteinander in der Region nachhaltig zu stärken, die Lebensqualität zu erhöhen und demokratisches Handeln zu fördern. Die Stiftung fördert sowohl kleine Initiativen als auch groß angelegte Projekte, solange sie einen direkten Bezug zum Landkreis Cloppenburg aufweisen und eines der Stiftungsziele bedienen. Dabei legt sie Wert auf unkomplizierte Antragsverfahren und eine zügige Entscheidungsfindung.

Förderberechtigt sind neben gemeinnützigen Einrichtungen und Stiftungen auch Bildungseinrichtungen, Interessenverbände, Unternehmen, Existenzgründer:innen sowie Privatpersonen. Anträge können fortlaufend und ohne feste Fristen eingereicht werden. Erforderlich sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, Angaben zur Rechtsform und Ansprechperson sowie eine detaillierte Projektbeschreibung. Die breit gefächerten Förderbereiche bieten Raum für innovative Ideen im Bereich Sozialarbeit, Umwelt- und Klimaschutz, Stadtentwicklung oder kulturelle Bildung. Durch die kontinuierliche Vergabe von Zuschüssen entsteht ein nachhaltig wirkendes Netzwerk vielfältiger Maßnahmen, das das gesellschaftliche Engagement vor Ort sichtbar und wirksam macht.

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