Projektförderung der Naturschutzstiftung des Landkreises Emsland
Die Naturschutzstiftung des Landkreises Emsland fördert in Niedersachsen angesiedelte Naturschutz-, Biodiversitäts- und Umweltbildungsprojekte mit formlosen Anträgen jederzeit.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Natur- und Landschaftsschutzmaßnahmen im Landkreis Emsland gemäß Stiftungssatzung, insbesondere Renaturierungen, Artenschutzprojekte, Umweltbildung und Moor- und Klimaschutz.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeit im Landkreis Emsland
- Projekt darf noch nicht begonnen sein
- Projekt muss der Stiftungssatzung entsprechen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung (Ziel der Naturschutzmaßnahme)
- Angaben zur Umsetzung/Bauleitung
- Nachhaltigkeitskonzept
- Projektlage
- Finanzierungsplan (mit Eigen- und ggf. Drittmitteln)
- Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Satzungskonformität
Beschreibung
Die Projektförderung der Naturschutzstiftung des Landkreises Emsland unterstützt in Niedersachsen ansässige Initiativen, die sich dem Natur- und Landschaftsschutz, der Biodiversität sowie der Umweltbildung widmen. Mit dem Ziel, Renaturierungen, Artenschutzmaßnahmen und Moor- und Klimaschutzprojekte voranzubringen, richtet sich die Förderung an Kommunen, Vereine, Verbände und Privatpersonen mit Sitz oder Tätigkeit im Emsland. Gefördert werden auch zukunftsweisende Konzepte für Energieeffizienz, Klimaschutz und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Die Mittel stehen fortlaufend als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Verfügung und ermöglichen die Planung und Umsetzung bislang nicht begonnener Vorhaben. In Abstimmung mit der Stiftungssatzung bietet die Finanzierung Planungskosten, Baumaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit für Naturschutzprojekte unterschiedlichster Größenordnung.
Ein formfreier, schriftlicher Antrag bildet die Basis für eine Bewilligung. Wesentliche Voraussetzungen sind die Vereinbarkeit mit der Stiftungssatzung, die noch nicht erfolgte Projektdurchführung und ein nachgewiesener Bezug zum Landkreis Emsland. Zur Antragseinreichung sollten eine aussagekräftige Projektbeschreibung, Angaben zur Bauleitung, ein Nachhaltigkeitskonzept sowie ein detaillierter Finanzierungsplan mit Eigen- und ggf. Drittmitteln vorgelegt werden. Bewertungskriterien sind insbesondere Satzungskonformität und Nachhaltigkeitsaspekte. Mit dem unkomplizierten Verfahren können Interessierte jederzeit ihre Unterlagen übermitteln und so zur Stärkung ökologisch wertvoller Lebensräume im Emsland beitragen.
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