Projektförderung der Rudolf-Rampf-Stiftung
Die Rudolf-Rampf-Stiftung fördert in Grafenberg Projekte der Jugendpflege, insbesondere musikalische Ausbildung in Musikvereinen, Jugendsport in Sportvereinen sowie allgemeine offene Jugendarbeit. Anträge werden fortlaufend entgegengenommen, sofern die Vorhaben den Satzungs- und Förderschwerpunkten entsprechen.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe in der Gemeinde Grafenberg. Insbesondere werden die musikalische Ausbildung Jugendlicher in Musikvereinen, der Jugendsport in Sportvereinen sowie die allgemeine Jugendarbeit vor Ort unterstützt.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben entsprechen der Satzung und den Förderschwerpunkten der Stiftung
- Durchführung in der Gemeinde Grafenberg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Entscheidung durch den Stiftungsvorstand
- Entsprechung der Satzung und Förderschwerpunkte
Beschreibung
Die Rudolf-Rampf-Stiftung unterstützt seit 2001 kontinuierlich gemeinnützige Initiativen in der Gemeinde Grafenberg mit einem jährlichen Ertrag des Stiftungskapitals von 100.000 Euro. Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern Kinder und Jugendliche, Sport, Kultur, Musik sowie Arbeit & Soziales. Im Mittelpunkt steht dabei die musikalische Ausbildung Jugendlicher in lokalen Musikvereinen, der Jugendsport in Sportvereinen sowie die offene Jugendarbeit vor Ort. Durch Zuschüsse werden Vereine, Verbände und auch Privatpersonen bei der Umsetzung satzungskonformer Vorhaben finanziell entlastet. Die abschließende Entscheidung obliegt dem Stiftungsvorstand, der Förderbeträge projektspezifisch festlegt und an die Förderrichtlinien gebunden ist. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, solange die Maßnahmen den Satzungszwecken entsprechen und in Grafenberg durchgeführt werden.
Förderberechtigt sind sowohl gemeinnützige Organisationen und Vereine als auch Einzelpersonen, die Jugendförderung vorantreiben möchten. Interessierte Projektträger:innen reichen einen ausgefüllten Förderantrag einschließlich eines Verwendungsnachweises bei der Geschäftsstelle ein. Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen sind die satzungsgemäße Ausrichtung des Vorhabens sowie dessen Durchführung in der Gemeinde Grafenberg. Einreichungen sind jederzeit möglich, da es keine Ausschlussfristen gibt. Die Antragsteller:innen stellen der Stiftung unter anderem Angaben zu Projektkosten, Zielgruppe und besonderer Förderwürdigkeit zur Verfügung. Die Rudolf-Rampf-Stiftung legt großen Wert auf Transparenz und prüft nach Genehmigung die zweckentsprechende Mittelverwendung. Auf diese Weise trägt die Stiftung dazu bei, dass lokale Jugendprojekte in den Bereichen Musik, Sport und offene Jugendarbeit nachhaltig gefördert werden und junge Menschen aktiv an der gesellschaftlichen Entwicklung teilnehmen.
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