Projektförderung der Sebastian Cobler Stiftung
Die Sebastian Cobler Stiftung fördert Projekte im Sinne von Bürgerrechten, Grundrechten und republikanischem Engagement. Förderanträge können formlos zweimal jährlich jeweils bis zum 30. April und 30. September per Post oder E-Mail eingereicht werden. Laufende Personal- und Sachkosten sowie Buchprojekte werden nicht gefördert.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, die sich für Bürgerrechte, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und republikanisches Engagement einsetzen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Personal- und Sachkosten
- Buchprojekte
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Formloser Antrag bis zum 30. April oder 30. September
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Projektbeschreibung (max. 2 Seiten)
- Finanzplan (Ausgaben/Einnahmen)
- Unterschriebene Einwilligungserklärung zum Datenschutz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben mit Bezifferung der Fördersumme
- Projektbeschreibung (max. 2 Seiten)
- Finanzplan (Ausgaben/Einnahmen)
- Selbstdarstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Einwilligungserklärung zum Datenschutz
Beschreibung
Die Sebastian Cobler Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen, Vereine und Interessenverbände, die sich für Bürgerrechte, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und republikanisches Engagement einsetzen. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie, Aus- und Weiterbildung, Beratung, Arbeit und Soziales sowie Unternehmensfinanzierung. Ziel der Stiftung ist es, Initiativen sichtbar zu machen, die demokratische Teilhabe stärken und die Selbstbestimmung der Bürger:innen in unserem Rechtsstaat verteidigen. Laufende Personal- und Sachkosten sowie Buchprojekte sind von der Förderung ausgeschlossen, um den Schwerpunkt auf innovative Projektideen und nachhaltige Wirkung zu legen.
Förderanträge können formlos jeweils bis zum 30. April und 30. September eines Jahres per Post oder E-Mail eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen umfassen ein Anschreiben mit Angabe der Fördersumme, eine Projektbeschreibung (maximal zwei Seiten), einen Finanzplan (Ausgaben/Einnahmen), eine Selbstdarstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie eine unterschriebene Einwilligungserklärung zum Datenschutz. Nach Prüfung der eingereichten Dokumente entscheidet der Stiftungsrat zeitnah über die Vergabe der Zuschüsse. Interessierte Projekte werden dadurch befähigt, ihre Vorhaben im Sinne bürgerlichen Engagements umzusetzen und langfristig zur Stärkung demokratischer Strukturen beizutragen.
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