Projektförderung der Stiftung Kulturregion Hannover
Die Stiftung Kulturregion Hannover fördert kulturelle Projekte und Vorhaben Dritter in der Region Hannover (Bildende Kunst, Musik, Literatur, Tanz, Theater sowie spartenübergreifende Formate). Anträge werden formlos eingereicht und in der Regel zweimal jährlich vom Vorstand entschieden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung kultureller Projekte und Vorhaben Dritter in der Region Hannover zur Stärkung der Kulturlandschaft in den Sparten Bildende Kunst, Musik, Literatur, Tanz, Theater und interdisziplinäre Formate.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Institutionelle, also dauerhafte Kosten kultureller Einrichtungen und Initiativen
- Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände
- Wissenschaftliche Publikationen und Druckkosten für Veröffentlichungen
- Preise, Wettbewerbe, Stipendien, Benefizveranstaltungen und Jubiläen anderer Träger
- Bau- und Denkmalpflegemaßnahmen (außer Schloss Landestrost in Neustadt a. Rbge.)
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Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsteller muss ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Institution sein
- Sitz des Antragstellers in der Region Hannover
- Das beantragte Projekt muss in der Region Hannover stattfinden
- Das Projekt darf vor Antragstellung weder begonnen noch abgeschlossen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Original unterschriebenes Anschreiben zum Antrag
- Aussagekräftige Projektbeschreibung mit Angaben zu Mitwirkenden
- Kosten- und Finanzierungsplan mit Sach- und Personalkosten, Eigenmitteln, Einnahmen und weiteren Zuwendungen
- Angabe der beantragten Mittelhöhe
- Aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Trägers
- Ausgefüllte Checkliste zur ökologischen Nachhaltigkeit
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Kulturregion Hannover unterstützt gemeinnützige Initiativen, Vereine und Institutionen mit Sitz in der Region Hannover bei der Realisierung künstlerischer und kultureller Vorhaben. In den Sparten Bildende Kunst, Musik, Literatur, Tanz und Theater sowie in interdisziplinären Formaten werden innovative Ideen gefördert, um die lokale Kulturlandschaft nachhaltig zu stärken. Die stiftungsinterne Entscheidungsfindung erfolgt in der Regel zweimal jährlich durch den Vorstand, wobei eine fristgerechte, formlose Antragstellung mindestens sechs Wochen vor der jeweiligen Sitzung erforderlich ist.
Förderberechtigt sind ausschließlich Organisationen mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit, deren Projekte vorab weder begonnen noch abgeschlossen wurden und vollständig in der Region Hannover stattfinden. Ein überzeugendes Konzept mit Mitwirkenden, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung gehören zu den zwingend einzureichenden Unterlagen. Ergänzend ist eine Checkliste zur ökologischen Nachhaltigkeit auszufüllen, um ökologische Aspekte bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Nicht unterstützt werden institutionelle Dauerkosten, Ausstattungsgegenstände, wissenschaftliche Publikationen, Preise anderer Träger, Bau- und Denkmalpflege (mit Ausnahme von Schloss Landestrost), Pflichtaufgaben öffentlicher Körperschaften oder Aktionen der tragenden Institutionen. Die Zusage erfolgt nach positiver Begutachtung, wobei bis zu 50 % der Summe bereits vor Abschluss des Vorhabens ausgezahlt werden können. Ein abschließender Verwendungsnachweis ist nach Projektende einzureichen.
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