Zuschuss

Projektförderung der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg

Die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg fördert landesweit Naturschutzprojekte in Brandenburg (Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, Flächensicherung, Forschung und Modellprojekte). Projektanträge bis 150.000 € sind fortlaufend möglich; Anträge über 150.000 € müssen bis zum 01.11. eines Jahres eingereicht werden.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: 150.000 € pro Projekt
Förderquote: 100%

Förderziel

Förderung von Projekten zur nachhaltigen Verbesserung des Zustands von Natur und Landschaft in Brandenburg durch Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Flächensicherung sowie Forschung und modellhafte Untersuchungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Dienstleistungen
  • Projektplanungs- und Prüfleistungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen außerhalb des Landes Brandenburg
  • dauerhafte Ausgleichszahlungen
  • Dauerpflege bzw. wiederkehrende Maßnahmen
  • Planungsleistungen ohne konkrete praktische Maßnahmen
  • Rechtspflichtige Maßnahmen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt im Land Brandenburg
  • Nachweis der fachlichen Bewertung durch die untere Naturschutzbehörde oder zuständige Fachbehörde
  • Maßnahme muss den Zustand von Natur und Landschaft nachhaltig verbessern

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Stellungnahme der Naturschutzbehörde
  4. Nachweis der Eigenmittel
  5. Kostenvoranschlag
  6. Kartendarstellung

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeit der Maßnahmen
  • Fachliche und konzeptionelle Qualität
  • Anteil der Kofinanzierung
  • Beitrag zum Biotopverbund und zur Landschaftsentwicklung

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg unterstützt landesweit gebietsbezogene Naturschutzvorhaben mit dem Ziel, Natur und Landschaft in Brandenburg nachhaltig zu erhalten und weiterzuentwickeln. Gefördert werden Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ebenso wie Flächensicherungen, Forschungs- und Modellprojekte. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und private Antragstellende. Einreichungen von Projektanträgen bis zu einer Fördersumme von 150.000 € sind jederzeit möglich. Für Projekte mit Finanzierungsbedarf oberhalb dieser Summe gilt eine Stichtagsregelung: Vollständige Anträge müssen bis zum 1. November eines Jahres vorliegen. Voraussetzung ist eine fachliche Bewertung durch die zuständige untere Naturschutzbehörde oder eine gleichgestellte Fachbehörde. Gefördert werden zu 100 % Personalaufwendungen, Sachkosten, Dienstleistungen sowie Projektplanungs- und Prüfleistungen. Nicht finanzierbar sind etwaige Ausgleichszahlungen, dauerhafte Pflege- oder wiederkehrende Maßnahmen, reine Planungsstudien ohne konkrete Umsetzung und Projekte außerhalb des Landes Brandenburg.

Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Grundlage von Nachhaltigkeit, fachlicher und konzeptioneller Qualität, Beitrag zum Biotopverbund und Landschaftsentwicklung sowie der Kofinanzierung. Besonders flächenbezogene Konzepte zur Vernetzung von Biotopen und zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts erhalten hohen Stellenwert. Geförderte Maßnahmen sollen einen langfristig positiven Effekt auf die lokale Biodiversität sowie den Klima- und Artenschutz entfalten. Zur Antragstellung sind unter anderem eine detaillierte Projektbeschreibung, Finanzierungspläne, Kostenvoranschläge, Kartendarstellungen und die Stellungnahmen der Naturschutzbehörden beizufügen. Die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung naturschutzfachlicher Initiativen und zum Erhalt der Brandenburger Kulturlandschaft.

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