Projektförderung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Förderung von Kunst- und Kulturprojekten in Rheinland-Pfalz mit digitalem Antragsverfahren; Anträge bis 15. Februar und 15. August möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Kunst- und Kulturprojekten in Rheinland-Pfalz zur Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen, nachhaltigen Vermittlung, Förderung des künstlerischen Nachwuchses, Pflege des kulturellen Erbes und grenzüberschreitender Zusammenarbeit.
Förderfähige Ausgaben
- Sach- und Honorarausgaben
- Fahrt- und Übernachtungskosten
- Versicherungskosten
- Ausgaben für Gegenstände zur Projektdurchführung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bauliche Maßnahmen
- Eigenleistungen
- Trinkgelder
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Sitz in Rheinland-Pfalz
- Gesicherte Gesamtfinanzierung des Projekts nachgewiesen
- Eigenmittelanteil mindestens 10%
- Einreichung vor Projektbeginn und fristgerecht zum 15.02. oder 15.08.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zusammenfassung des Projekts
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Exposé mit Rheinland-Pfalz-Bezug
- Finale Textvorlage (bei Buchprojekten)
- Drei Vergleichsangebote (bei Buchprojekten)
- Filmographien (bei Filmprojekten)
Bewertungskriterien
- Künstlerische Qualität
- Nachhaltigkeit
- Rheinland-Pfalz-Bezug
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Beschreibung
Projektförderung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur richtet sich an Künstler:innen, Kulturschaffende, Kulturvereine sowie öffentliche und private Träger:innen mit Sitz oder Wohnsitz in Rheinland-Pfalz. In zwei jährlich festgelegten Fristen (15. Februar und 15. August, jeweils bis 23:59 Uhr) können Anträge für Kunst- und Kulturprojekte digital eingereicht werden. Ziel ist die Förderung neuer künstlerischer Ausdrucksformen, nachhaltiger Vermittlung, des künstlerischen Nachwuchses, der Pflege des kulturellen Erbes und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Förderfähig sind Sach- und Honorarausgaben, Fahrt- und Übernachtungskosten, Versicherungskosten sowie Ausgaben für Gegenstände zur Projektdurchführung. Die Finanzierung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, sofern die Gesamtfinanzierung gesichert und mindestens 10 % Eigenmittel nachgewiesen sind. Ausgeschlossen sind bauliche Maßnahmen, Eigenleistungen und Trinkgelder.
Voraussetzungen und Verfahren: Vor Projektbeginn ist ein vollständig ausgefüllter Online-Antrag über das Antragsportal der Stiftung einzureichen, inklusive Projektzusammenfassung, Kosten- und Finanzierungsplan, Zeitplan, Exposé mit Rheinland-Pfalz-Bezug sowie gegebenenfalls Textvorlage mit Vergleichsangeboten (Buchprojekte) oder Filmographien (Filmprojekte). Die Bewertung erfolgt nach künstlerischer Qualität, Nachhaltigkeit, Rheinland-Pfalz-Bezug sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Förderentscheidung trifft der Vorstand auf Basis von Fachgutachten; ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht. Interessierte Antragsteller:innen werden zur Beratung ermutigt und können für technische oder inhaltliche Rückfragen das Angebot telefonischer und persönlicher Unterstützung der Geschäftsstelle Mainz nutzen.
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