Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur

Förderung von Kunst- und Kulturprojekten in Rheinland-Pfalz mit digitalem Antragsverfahren; Anträge bis 15. Februar und 15. August möglich.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Rheinland-Pfalz
Förderquote: max. 50%

Förderziel

Förderung von Kunst- und Kulturprojekten in Rheinland-Pfalz zur Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen, nachhaltigen Vermittlung, Förderung des künstlerischen Nachwuchses, Pflege des kulturellen Erbes und grenzüberschreitender Zusammenarbeit.

Förderfähige Ausgaben

  • Sach- und Honorarausgaben
  • Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Versicherungskosten
  • Ausgaben für Gegenstände zur Projektdurchführung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Maßnahmen
  • Eigenleistungen
  • Trinkgelder

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Existenzgründer/innen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder Sitz in Rheinland-Pfalz
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung des Projekts nachgewiesen
  • Eigenmittelanteil mindestens 10%
  • Einreichung vor Projektbeginn und fristgerecht zum 15.02. oder 15.08.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Zusammenfassung des Projekts
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Zeitplan
  4. Exposé mit Rheinland-Pfalz-Bezug
  5. Finale Textvorlage (bei Buchprojekten)
  6. Drei Vergleichsangebote (bei Buchprojekten)
  7. Filmographien (bei Filmprojekten)

Bewertungskriterien

  • Künstlerische Qualität
  • Nachhaltigkeit
  • Rheinland-Pfalz-Bezug
  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Beschreibung

Projektförderung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur richtet sich an Künstler:innen, Kulturschaffende, Kulturvereine sowie öffentliche und private Träger:innen mit Sitz oder Wohnsitz in Rheinland-Pfalz. In zwei jährlich festgelegten Fristen (15. Februar und 15. August, jeweils bis 23:59 Uhr) können Anträge für Kunst- und Kulturprojekte digital eingereicht werden. Ziel ist die Förderung neuer künstlerischer Ausdrucksformen, nachhaltiger Vermittlung, des künstlerischen Nachwuchses, der Pflege des kulturellen Erbes und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Förderfähig sind Sach- und Honorarausgaben, Fahrt- und Übernachtungskosten, Versicherungskosten sowie Ausgaben für Gegenstände zur Projektdurchführung. Die Finanzierung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, sofern die Gesamtfinanzierung gesichert und mindestens 10 % Eigenmittel nachgewiesen sind. Ausgeschlossen sind bauliche Maßnahmen, Eigenleistungen und Trinkgelder.

Voraussetzungen und Verfahren: Vor Projektbeginn ist ein vollständig ausgefüllter Online-Antrag über das Antragsportal der Stiftung einzureichen, inklusive Projektzusammenfassung, Kosten- und Finanzierungsplan, Zeitplan, Exposé mit Rheinland-Pfalz-Bezug sowie gegebenenfalls Textvorlage mit Vergleichsangeboten (Buchprojekte) oder Filmographien (Filmprojekte). Die Bewertung erfolgt nach künstlerischer Qualität, Nachhaltigkeit, Rheinland-Pfalz-Bezug sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Förderentscheidung trifft der Vorstand auf Basis von Fachgutachten; ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht. Interessierte Antragsteller:innen werden zur Beratung ermutigt und können für technische oder inhaltliche Rückfragen das Angebot telefonischer und persönlicher Unterstützung der Geschäftsstelle Mainz nutzen.

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