Projektförderung der Stiftung Soziale Stadt
Die Stiftung fördert neue Projekte zur Chancengerechtigkeit in den 13 Dortmunder Aktionsräumen, u.a. in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Integration und Gesundheit. Zeitlich befristete Anschubfinanzierung ohne feste Fristen, Folgeanträge möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung neuer Projekte, Initiativen und Aktivitäten zur Stärkung benachteiligter Bevölkerungsgruppen in den 13 Dortmunder Aktionsräumen durch Anschubfinanzierung von Personal-, Sachausgaben sowie Bau- und Renovierungsmaßnahmen zur Förderung von Arbeit, Qualifizierung, Integration, sozialer und gesundheitlicher Lage.
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Sachausgaben
- Anschaffungen (Gegenstände und Gebrauchsgüter)
- Bau- und Renovierungsmaßnahmen
- Mikroprojekte bis 1.000 €
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebs- und Verwaltungskosten
- Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand
- Bereits begonnene Projekte
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeitsanerkennung durch das Finanzamt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Projektstandort und -wirksamkeit in einem der 13 Dortmunder Aktionsräume
- Eigenmittel/Eigenleistung in der Regel mindestens 20 % der beantragten Fördersumme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung (max. 4 Seiten)
- Kosten- und Finanzplan
- Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid
- Kopien bereits vorliegender Zuwendungsbescheide anderer Förderer
Bewertungskriterien
- Zielsetzung und Mehrzielstrategien
- Wirksamkeit und Effektivität
- Nachhaltigkeit und Qualität
- Innovations- und Modellcharakter
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Soziale Stadt richtet sich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die in den 13 Dortmunder Aktionsräumen neuartige Vorhaben zur Chancengerechtigkeit entwickeln. Kernziel ist es, benachteiligte Bevölkerungsgruppen in wirtschaftlich und sozial angeschlagenen Quartieren zu stärken und zur Selbsthilfe zu befähigen. Gefördert werden u. a. Personal- und Sachausgaben, Anschaffungen von Gegenständen sowie Bau- und Renovierungsmaßnahmen. Auch Mikroprojekte bis 1.000 € erhalten Anschubfinanzierung. Die Mittel werden als zeitlich befristete Zuschüsse ohne feste Antragsfristen vergeben. Voraussetzung ist eine Gemeinnützigkeitsanerkennung oder Körperschaftsstatus, ein Projektstandort im Aktionsraum und eine Eigenbeteiligung von in der Regel mindestens 20 % der beantragten Summe. Folgeanträge sind möglich, während eine Dauerfinanzierung ausgeschlossen bleibt.
Die Auswahlkriterien umfassen Mehrzielstrategien, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit sowie Innovations- und Modellcharakter. Antragstellende legen eine Projektbeschreibung (maximal vier Seiten), einen detaillierten Kosten- und Finanzplan sowie Nachweise über bestehende Zuwendungsbescheide und die Steuerfreistellung vor. Nach positiver Entscheidung erfolgt die Auszahlung bargeldlos in Raten, sofern die Mittel innerhalb von 18 Monaten abgerufen werden. Ein abschließender Verwendungsnachweis und ein sachlicher Schlussbericht sind spätestens drei Monate nach Projektabschluss einzureichen. Durch die Kombination aus Konzeption, finanzieller Förderung und fachlichem Austausch trägt die Stiftung dazu bei, soziale Infrastruktur in Dortmund nachhaltig zu fördern und Impulse für nachhaltige Quartiersentwicklung zu setzen.
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