Zuschuss

Projektförderung der STIFTUNG Sparda-Bank Hannover

Die Stiftung fördert gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und Projekte im Geschäftsgebiet der Sparda-Bank Hannover. Anträge mit Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie Vereinsunterlagen können jederzeit online eingereicht werden.

Soziales Bildung Wissenschaft Umwelt-/Naturschutz Kultur Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen, Vereine und Projekte zur Umsetzung von Vorhaben, die den Menschen im Fördergebiet zugutekommen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit
  • Sitz im Fördergebiet (Bremen, Ostwestfalen-Lippe oder Teile Niedersachsens)
  • Antragstellung durch Verein oder gemeinnützige Einrichtung
  • Einreichung von Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Vereinsatzung und Freistellungsbescheid

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Vereinsatzung
  4. Freistellungsbescheid

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt
  • Nutzen für das Fördergebiet
  • Nachhaltigkeitsaspekte

Beschreibung

Die STIFTUNG Sparda-Bank Hannover unterstützt seit 2004 gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine in Bremen, Niedersachsen (inklusive Ostwestfalen-Lippe) sowie Nordrhein-Westfalen mit Projektzuschüssen. Gefördert werden Initiativen aus den Bereichen Soziales, Bildung, Wissenschaft, Umwelt- und Naturschutz, Kultur, Sport, Arbeit & Soziales, Aus- und Weiterbildung, Forschung & Innovation sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Dadurch soll der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt und nachhaltige Impulse für die Region gesetzt werden. Träger:innen von Vorhaben mit innovativem Mehrwert und klarem Nutzen für das Fördergebiet können ihre Projekte jederzeit einreichen, da fortlaufende Fördermöglichkeiten bestehen.

Voraussetzung für eine Antragstellung ist die Gemeinnützigkeit, der Sitz im Fördergebiet sowie die Einreichung von Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Vereinssatzung und aktuellem Freistellungsbescheid. Bei der Auswahl entscheidet insbesondere der Innovationsgehalt, der lokale Nutzen und die langfristige Nachhaltigkeit des Projekts. Die Anträge werden unkompliziert über das Online-Antragsportal eingereicht und zu jeder Zeit geprüft. Interessierte Organisationen und Vereine erhalten so zeitnah eine finanzielle Unterstützung, um ihre Visionen umzusetzen und das Miteinander vor Ort zu fördern.

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