Projektförderung der Stiftung Stahlwerk Georgsmarienhütte
Die Stiftung Stahlwerk Georgsmarienhütte fördert gemeinnützige Projekte in den Bereichen Bildung, MINT, Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Sport, Gesundheit und gesellschaftliches Engagement. Entscheidungen erfolgen mehrmals im Jahr, Anträge sind spätestens vier Wochen vor der Vorstandssitzung (nächste Sitzung am 2026-02-19) einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten in Bildung, MINT-Kompetenz, Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Sport, Gesundheit und gesellschaftlichem Engagement durch finanzielle Zuwendungen an gemeinnützige Vereine und Einrichtungen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Vollständiger Kosten- und Finanzierungsplan
- Einreichung spätestens vier Wochen vor der jeweiligen Vorstandssitzung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Antrag mit Projektbezeichnung und beantragter Summe
- Kostenplan
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Stahlwerk Georgsmarienhütte unterstützt gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen sowie Vereine in Niedersachsen bei der Umsetzung innovativer und nachhaltiger Vorhaben in den Bereichen Bildung, MINT-Kompetenz, Forschung & Innovation, Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Sport, Gesundheit sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie. Mit dem Fokus auf die frühzeitige Stärkung von Wissen, Chancengleichheit und sozialem Miteinander werden sowohl Projekte zur Förderung von Kindern und Jugendlichen als auch Initiativen für Senior:innen und benachteiligte Zielgruppen gefördert. Die Stiftung trägt damit zur Verbesserung der regionalen Bildungslandschaft und sozialen Infrastruktur bei und schafft Anreize für eine zukunftsorientierte Entwicklung in Wissenschaft, Kultur und Sport.
Förderberechtigt sind ausschließlich nachweislich gemeinnützige Träger. Antragsteller:innen reichen einen formlosen Projektantrag mit Bezeichnung und beantragter Summe, einen ausführlichen Kosten- und Finanzierungsplan sowie den Freistellungsbescheid bis spätestens vier Wochen vor der jeweiligen Vorstandssitzung ein (nächster Termin: 19. Februar 2026). Die Entscheidung über die Vergabe von Zuschüssen erfolgt mehrmals im Jahr. Ein vollständiger Antrag umfasst:
• formlosen Antrag mit Projektbezeichnung und beantragter Summe
• Kostenplan und Finanzierungsplan
• Nachweis der Gemeinnützigkeit
• gegebenenfalls Anlagen zum Finanzierungsplan oder Freistellungsbescheid.
Mit dieser transparenten Antragsstruktur gewährleistet die Stiftung eine zügige Prüfung und trägt nachhaltig zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie zur Förderung von Innovation und Bildung in der Region bei.
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