Projektförderung der Stiftung Standort- und Zukunftssicherung Kreis Wesel
Die Stiftung fördert Projektideen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft/Forschung, Umwelt- und Naturschutz sowie Kunst und Kultur im Kreis Wesel. Anträge können jederzeit formlos mit Projektantrag und Förderhinweisen eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung modellhafter und innovativer Projekte zur Standortentwicklung des Kreises Wesel in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung, Umwelt- und Naturschutz sowie Kunst und Kultur.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Reisekosten
- Sachkosten
- Weitere Kosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Existenzgründer/innen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektidee muss den Zwecken der Stiftung entsprechen
- Sitz oder Projektdurchführung im Kreis Wesel
- Keine substituierende Förderung durch andere Finanzquellen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektantrag
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Förderhinweise
- Satzung (falls Verein)
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken
- Innovationscharakter des Projekts
- Nachhaltiger Nutzen für den Kreis Wesel
- Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit
- Übertragbarkeit auf andere Vorhaben
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Standort- und Zukunftssicherung Kreis Wesel unterstützt modellhafte und innovative Vorhaben zur Stärkung der regionalen Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Initiativen in den Schwerpunkten Bildung, Wissenschaft & Forschung, Umwelt- und Naturschutz sowie Kunst & Kultur. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Existenzgründer:innen, Bildungseinrichtungen und Privatpersonen mit Sitz oder Durchführung im Kreis Wesel. Die Stiftung legt besonderen Wert auf den Innovationscharakter der Projekte, deren nachhaltigen Nutzen für die Region sowie auf Wirtschaftlichkeit und Übertragbarkeit auf andere Vorhaben. Anträge können jederzeit formlos eingereicht werden, wobei ein formloser Projektantrag sowie die aktuellen Förderhinweise einzureichen sind.
Gefördert werden Personal-, Reisekosten, Sach- und weitere projektrelevante Ausgaben in Form eines Zuschusses. Voraussetzung ist, dass keine substituierende Förderung durch andere Finanzquellen vorliegt und die Projektidee den Zwecken der Stiftung entspricht. Die Entscheidung über die Vergabe trifft der Stiftungsrat nach Prüfung von Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit; externe Fachgutachten können einbezogen werden. Zur Antragstellung sind neben dem Projektantrag und der detaillierten Projektbeschreibung ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie – soweit relevant – die Satzung einzureichen. Durch die offene Einreichungsmöglichkeit ohne Frist setzt die Stiftung gezielt Impulse für regional bedeutsame Pilotprojekte, die den Wirtschafts- und Lebensraum Kreis Wesel nachhaltig stärken und zukunftsweisende Perspektiven eröffnen.
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