Zuschuss

Projektförderung der Stiftung UNESCO-Weltkulturerbe Kloster Lorsch

Förderung von Projekten im Zusammenhang mit der UNESCO-Welterbestätte Kloster Lorsch (z. B. Vermittlung, Öffentlichkeitsarbeit, Denkmalpflege, wissenschaftliche Forschung und Unterstützung der Organisation der Welterbestätte). Vor Antragstellung ist ein obligatorisches Beratungs-/Vorgespräch mit dem Vorstand vorgesehen.

Kultur Bauten und Denkmalschutz Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Ziel der Stiftung ist die Förderung von Projekten, die in Zusammenhang mit der UNESCO-Welterbestätte Kloster Lorsch stehen, einschließlich kulturhistorischer Stätten der Reichsabtei Lorsch. Gefördert werden Vermittlungs- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen, denkmalpflegerische Aufgaben, wissenschaftliche Forschung, Museumspädagogik sowie organisatorische Unterstützungsmaßnahmen für die Welterbestätte.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektbezogene Personal- und Sachkosten
  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  • Denkmalpflegerische Aufgaben
  • Wissenschaftliche Forschung
  • Museumspädagogische Aktivitäten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis des Zusammenhangs zum UNESCO-Welterbe Kloster Lorsch
  • Obligatorisches Beratungsgespräch mit dem Stiftungsvorstand
  • Einreichung einer detaillierten Projektkonzeption mit Finanzierungsplan

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Detaillierte Projektkonzeption
  2. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Qualität und Professionalität der Projektträger
  • Kulturelle Relevanz und Bezug zum UNESCO-Welterbe
  • Nachhaltigkeit und Wirkung der Maßnahmen

Beschreibung

Die Stiftung UNESCO-Weltkulturerbe Kloster Lorsch unterstützt in Hessen ansässige gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen bei der Realisierung anspruchsvoller Projekte rund um das Kloster Lorsch und seine kulturhistorischen Stätten. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Kulturvermittlung, Öffentlichkeitsarbeit, Denkmalpflege, wissenschaftliche Forschung, Museumspädagogik sowie infrastrukturelle und organisatorische Leistungen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; vorab ist ein obligatorisches Beratungs- und Vorgespräch mit dem Stiftungsvorstand erforderlich. Grundlage für die Antragstellung bildet eine detaillierte Projektkonzeption inklusive Finanzierungsplan für die maximale Laufzeit von zwölf Monaten. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse decken projektbezogene Personal- und Sachkosten sowie Aufwendungen für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ab.

Entscheidungsrelevant sind die Qualität und Professionalität der Projektträger:innen, der kulturelle Bezug zum UNESCO-Welterbe sowie die Nachhaltigkeit und Wirkung der geplanten Maßnahmen. Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis des inhaltlichen Zusammenhangs zum Welterbe Kloster Lorsch und die Vorlage einer klar strukturierten Finanzplanung. Nach positiver Prüfung erlässt der Vorstand einen Zuwendungsbescheid, auf dessen Grundlage die Auszahlung erfolgt. Im Anschluss an die Projektumsetzung sind Nachweise über die Verwendung der Mittel – beispielsweise in Form von Dokumentationen, Presseberichten oder Bildmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung – einzureichen. Dieses Förderangebot bietet professionelle Akteur:innen die Chance, das Weltkulturerbe Kloster Lorsch mit innovativen Vermittlungs- und Forschungsvorhaben nachhaltig zu stärken.

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