Projektförderung der Stiftung „Zukunft für Berlin“
Die Stiftung Zukunft für Berlin fördert Bildungs-, Integrations- und Freizeitprojekte in Berlin. Anträge können jederzeit eingereicht werden, idealerweise 2–3 Monate vor Projektbeginn; die Prüfung kann bis zu 6 Wochen dauern.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Bildungs-, Integrations- und Freizeitprojekten
Förderfähige Ausgaben
- Werkverträge
- Anschaffungen
- Mietkosten
- Materialkosten
- Sonstige Kosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Honorarkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftlicher Antrag ca. 2–3 Monate vor Projektbeginn
- Projekt darf vor Bewilligung nicht begonnen worden sein
- Keine Förderung von Personal- und Honorarkosten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag zur Förderung (Formular)
- Projektbeschreibung
- Finanzplan
- Bankverbindung
- Nachweise zu Ausgaben
Beschreibung
Die Stiftung „Zukunft für Berlin“ unterstützt gemeinnützige Organisationen, Vereine, Bildungseinrichtungen, Unternehmen sowie Privatpersonen mit Zuschüssen für Bildungs-, Integrations- und Freizeitprojekte in Berlin. Förderwürdig sind insbesondere Vorhaben, die Kinder und Jugendliche in den Bereichen Aus- & Weiterbildung, Migration, Arbeit & Soziales sowie Freizeit fördern. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich; eine Einreichung 2–3 Monate vor Projektbeginn wird jedoch empfohlen, damit die Bewerbungsprüfung innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen werden kann. Ziel der Förderung ist es, niedrigschwellige, nachhaltige und inklusive Angebote zu realisieren, die den Zusammenhalt in der Hauptstadt stärken und jungen Menschen neue Perspektiven eröffnen. Die Stiftung wendet sich damit explizit an Initiativen, die regionale Bildungslandschaften bereichern und interkulturelle Begegnungsräume schaffen.
Für eine vollständige Antragstellung sind ein ausgefülltes Förderformular, eine prägnante Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzplan sowie Nachweise zu geplanten Ausgaben (Werkverträge, Anschaffungen, Miet- und Materialkosten oder sonstige Kosten) beizulegen. Personal- und Honorarkosten können nicht gefördert werden. Ein Projekt darf vor Bewilligung nicht starten. Die Stiftung legt Wert auf wirtschaftliche Mittelverwendung und verlangt den Nachweis der entstandenen Ausgaben innerhalb eines Monats nach Abschluss der Maßnahme. Bankverbindung und sämtliche erforderlichen Belege gehören ebenfalls zum Bewerbungsumfang. Durch diese strukturierte Antragstellung werden Transparenz und zielgerichteter Mitteleinsatz gewährleistet, sodass langfristig wirksame Projekte für junge Berliner:innen realisiert werden können.
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