Projektförderung des Landes Kärnten in der Land- und Forstwirtschaft
Förderung einzelner Projekte im Bereich Land- und Forstwirtschaft in Kärnten, beispielsweise Agrarmarketing, Tierschutz und regionale Lebensmittel. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung einzelner Projekte mit Bezug zur Land- und Forstwirtschaft in Kärnten zur Förderung von Agrarmarketing, Tierschutz und regionaler Wertschöpfung.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung der Projektbeschreibung
- Förderungszusage
- Unterfertigung einer Verpflichtungserklärung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Förderungszusage
- Verpflichtungserklärung
- Rechnungen im Sinne des UStG
- Zahlungsbestätigungen
Beschreibung
Die Projektförderung des Landes Kärnten in der Land- und Forstwirtschaft richtet sich an eine vielfältige Fördergemeinschaft: Privatpersonen, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen sowie öffentliche und gemeinnützige Organisationen und Vereine können Anträge stellen. Das Programm bietet fortlaufende Zuschüsse ohne festes Enddatum und fördert Projekte in den Bereichen Agrarmarketing, regionale Lebensmittel, Tierschutz sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Seit 2014 trägt diese Initiative dazu bei, ländliche Strukturen zu stärken und nachhaltige Wertschöpfungsketten aufzubauen. Vorhaben, die innovative Vermarktungsstrategien entwickeln oder tiergerechte Lösungen implementieren, werden ebenso unterstützt wie Projekte zur Optimierung von Energie- und Ressourceneinsatz in Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Ausgerichtet auf natürliche und juristische Personen mit Engagement in Kärnten, stellt das Förderinstrument gezielt lokale Potenziale in den Mittelpunkt.
Seit dem 1. Jänner 2014 ist die Fördermaßnahme ohne festes Enddatum geöffnet. Für die Einreichung ist eine vollständige Projektbeschreibung vorzulegen; nach positiver Förderzusage muss eine Verpflichtungserklärung unterfertigt werden. Ergänzend sind Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sowie Zahlungsbestätigungen beizulegen, um die zweckgebundene Mittelverwendung nachzuweisen. Die Entscheidung obliegt der Abteilung 10 des Amtes der Kärntner Landesregierung, die als zuständige Stelle eine sachliche und wirtschaftliche Prüfung des Vorhabens vornimmt. Die bewilligten Zuschüsse können anteilig für einmalige oder mehrjährige Maßnahmen abgerufen werden und ermöglichen die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung von Energieeffizienz, Klimaschutz und Produktqualität. Damit bietet das Programm nachhaltige Perspektiven für Akteur:innen in ländlichen Regionen, um innovative Wertschöpfungskonzepte voranzutreiben und regionale Lebensmittelprojekte zu etablieren.