Zuschuss

Projektförderung – Jugendsozialstiftung der Familie Dr. Bernd Rieder

Unterstützung sozialer Kinder- und Jugendprojekte (bis max. 27 Jahre) im Landkreis Fürstenfeldbruck, die darauf abzielen, körperliche, geistige, seelische oder finanzielle Bedürftigkeit zu reduzieren. Anträge jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Soziales Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Förderung sozialer Kinder- und Jugendprojekte zur Reduzierung körperlicher, geistiger, seelischer oder finanzieller Bedürftigkeit benachteiligter junger Menschen.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorare
  • Sachkosten
  • sonstige Kosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kind oder Jugendliche bis maximal 27 Jahre
  • körperliche, geistige, seelische oder finanzielle Bedürftigkeit
  • Wohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostenplan
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweise zur Bedürftigkeit
  5. Bankverbindung

Beschreibung

Die Jugendsozialstiftung der Familie Dr. Bernd Rieder fördert kontinuierlich gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Bayern, die sich im Landkreis Fürstenfeldbruck für benachteiligte Kinder und Jugendliche bis maximal 27 Jahre einsetzen. Im Fokus stehen Projekte, die durch zielgerichtete Maßnahmen körperliche, geistige, seelische oder finanzielle Bedürftigkeit mildern. Dabei erstreckt sich die Unterstützung auf vielfältige Handlungsfelder wie Kinder- und Jugendhilfe, soziale Integration, Bildungsangebote sowie Aus- und Weiterbildung. Als Zuschussgeberin übernimmt die Stiftung Honorare, Sachkosten sowie sonstige projektbezogene Ausgaben. Anträge können jederzeit eingereicht werden, sodass Initiativprojekte ohne Fristendruck realisiert werden können.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis der Bedürftigkeit der Zielgruppe, ein Wohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck sowie eine altersgerechte Ansprache bis 27 Jahre. Antragstellende – in der Regel die jeweiligen Projektleiter:innen – reichen eine ausführliche Projektbeschreibung, einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan, Nachweise zur Bedürftigkeit sowie Bankverbindung ein. Durch dieses transparente Prozedere sichert die Stiftung eine bedarfsgerechte Mittelvergabe und unterstützt so das Engagement zahlreicher Akteur:innen im sozialen Bereich. Die Jugendsozialstiftung Dr. Rieder eröffnet lokalen Initiativen damit die Möglichkeit, nachhaltig wirksame Angebote für Kinder und Jugendliche zu gestalten und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

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