Projektförderung (Kunst und Kultur) – Liebelt-Stiftung
Förderung der Produktion, Präsentation, Vermittlung und Erforschung zeitgenössischer bildender Kunst, inkl. Restaurierung, Publikationen und Symposien. Projektanträge für eigensinnige und außergewöhnliche künstlerische sowie wissenschaftliche Positionen sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung und Unterstützung zeitgenössischer bildender Kunst durch finanzielle Förderung von Produktion, Präsentation, Vermittlung und kunsthistorischer Forschung sowie konservatorischer/restauratorischer Maßnahmen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt im Bereich zeitgenössische bildende Kunst
- Keine Anträge von Privatpersonen
- Einhaltung der Förderziele der Liebelt-Stiftung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Projektbeschreibung (max. 3 Seiten)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Stellungnahme von Professor*innen bei Stipendien
Beschreibung
Die Projektförderung der Liebelt-Stiftung unterstützt eigensinnige und außergewöhnliche Positionen der zeitgenössischen bildenden Kunst in Nord- und Ostdeutschland (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein). Gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände sowie Vereine können Zuschüsse für die Produktion, Präsentation und Vermittlung künstlerischer Arbeiten beantragen. Ebenso werden kunsthistorische Forschungsvorhaben, Publikationen und Symposien gefördert, um neue Perspektiven auf künstlerische Prozesse zu eröffnen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen zum Erhalt von Kunstwerken sowie innovationsfördernden Projektideen, die Freiräume für öffentliche Debatten zwischen Kunst und Gesellschaft eröffnen.
Projektanträge sind jederzeit möglich; für die Sitzungen im Mai und November gilt ein Eingangstermin jeweils zum 15. März bzw. 15. September. Zur Einreichung gehören ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, eine Projektskizze (maximal drei Seiten) sowie ein übersichtlicher Kosten- und Finanzierungsplan. Bei Stipendienanträgen ergänzt eine Stellungnahme einer/eines Professor:in die Unterlagen. Die Liebelt-Stiftung prüft die Unterlagen regelmäßig und gewährt die Förderung unter Einhaltung ihrer Satzungsziele. Durch die kontinuierliche Unterstützung von Künstler:innen, Kurator:innen, Wissenschaftler:innen, Studierenden und kulturellen Institutionen wird das Verständnis für bildende Kunst gestärkt und ein nachhaltiger Dialog zwischen Kunstschaffenden und Öffentlichkeit angeregt.
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