Projektförderung: Neue Angebote Wohnen für 2 bis 8 Personen
Förderung neuer barrierefreier Wohnangebote für 2 bis 8 Personen in Deutschland. Bis zu 90 % Zuschuss (max. 200.000 €), Laufzeit bis zu 36 Monate, Eigenmittel mind. 10 %. Fortlaufende Antragstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Schaffung günstigen barrierefreien Wohnraums in Wohngemeinschaften für 2 bis 8 Personen mit individuell abgestimmten Teilhabe- und Assistenzleistungen, um Inklusion im Sozialraum von Menschen mit Behinderung und in besonderen sozialen Schwierigkeiten zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Honorarkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für Betreuer*innen, persönliche Assistenz und Pflegekräfte
- Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen der eigenen Organisation
- Kosten durch Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Partizipation der Wirkungszielgruppe
- Projektbeginn bis zu drei Monate vor oder nach Einzug
- Einhalten der Anforderungen an Zimmergröße und Sanitärbereich
Beschreibung
Mit dem Programm Projektförderung: Neue Angebote Wohnen für 2 bis 8 Personen unterstützt Aktion Mensch bundesweit den Aufbau günstiger, barrierefreier Wohnformen für jeweils 2 bis 8 Personen. Als Zuschuss werden bis zu 90 % der förderfähigen Kosten übernommen (max. 200.000 €), die Laufzeit beträgt bis zu 36 Monate, Eigenmittel müssen mindestens 10 % betragen. Ziel ist die Schaffung inklusiver Wohngemeinschaften oder mehrerer Einzelwohnungen mit individuell abgestimmten Teilhabe- und Assistenzleistungen, um Selbstbestimmung und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten nachhaltig zu stärken.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die die Partizipation der Wirkungszielgruppe sicherstellen. Der Projektbeginn darf bis zu drei Monate vor oder nach dem Einzug liegen, und es müssen die Anforderungen an Zimmergröße und Sanitärbereich beachtet werden. Erstattungsfähig sind Personal- und Honorarkosten; ausgeschlossen sind Aufwendungen für Betreuer:innen, persönliche Assistenz und Pflegekräfte, Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer:innen der eigenen Organisation sowie Kosten durch Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilliges Soziales Jahr. Eine fortlaufende Antragstellung erlaubt flexible Planung. Mit diesem Förderangebot werden bedarfsgerechte, gemeinwesenorientierte Wohnangebote realisiert, die langfristig inklusives Wohnen und sozialen Zusammenhalt fördern.