Zuschuss

Projektförderung sozialer Organisationen (Stiftung Kartei der Not)

Anschubfinanzierung für neue Projekte gemeinnütziger sozialer Organisationen, die Menschen in unverschuldeten Notlagen unterstützen. Laufende Kosten sind in der Regel ausgeschlossen, Anträge jederzeit möglich.

Soziales

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung neuer Projekte gemeinnütziger sozialer Organisationen zur Unterstützung von Menschen in unverschuldeten Notlagen im Verbreitungsgebiet der Stiftung Kartei der Not. Satzungsgemäße Förderung auf Antrag, insbesondere Anschubfinanzierungen und Pilotprojekte.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschubfinanzierung für Projektmaßnahmen
  • Pilotprojektkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Kosten und Personalstellen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Satzungsgemäße Ausrichtung auf soziale Hilfen
  • Gemeinnützigkeit nach deutschem Recht
  • Projekt richtet sich an Menschen in unverschuldeten Notlagen
  • Anschub- oder Pilotprojektcharakter

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anschreiben und Förderantrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Vereinssatzung und Freistellungsbescheid

Bewertungskriterien

  • Satzungsgemäße Zielsetzung
  • Nachhaltigkeit und Wirkung des Projekts
  • Bedarfslage und Zielgruppenausrichtung

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung Kartei der Not richtet sich an gemeinnützige soziale Träger bundesweit, die mit neuen Initiativen Menschen in unverschuldeten Notlagen wirksam unterstützen möchten. Insbesondere stehen Anschubfinanzierungen und Pilotprojekte im Mittelpunkt, um bedarfsgerechte Hilfsangebote aufzubauen. Laufende Kosten sowie Personalstellen werden dabei in der Regel nicht gefördert, damit die Mittel gezielt für innovative Projektmaßnahmen eingesetzt werden. Durch eine satzungsgemäße Ausrichtung auf soziale Hilfen fördert die Stiftung wirkungsorientierte Maßnahmen in Bereichen wie Armutsbekämpfung, Krisenintervention oder psychosozialer Begleitung.

Für die Antragstellung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Gemeinnützigkeit nach deutschem Recht, Ausrichtung auf Menschen in unverschuldeten Notlagen sowie ein klarer Anschub- oder Pilotprojektcharakter. Bewertet werden die satzungsgemäße Zielsetzung, die Nachhaltigkeit der Maßnahme und die Zielgruppenausrichtung. Zur Bewerbung gehören ein Anschreiben mit Förderantrag, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie Vereinssatzung und Freistellungsbescheid. Die Vergabe erfolgt fortlaufend, sodass Anträge jederzeit eingereicht werden können. Mit dieser Fördermöglichkeit erhalten Organisationen die Gelegenheit, neue Hilfsangebote zügig in die Praxis umzusetzen und langfristige Wirkungen für benachteiligte Menschen zu erzielen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.