Projektförderung – Stiftung Aktion Hilfe für Kinder
Die Stiftung Aktion Hilfe für Kinder fördert deutschlandweit große und kleine soziale Projekte, die bedarfsgerechte Angebote für Kinder und Jugendliche realisieren und nachhaltig stärken. Anträge sind bis zum 30.05. des laufenden Jahres einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung unterstützt soziale Projekte, die Kinder und Jugendliche, insbesondere solche mit Behinderungen oder aus finanziell benachteiligten Familien, durch bedarfsgerechte Angebote in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe stärken, Barrieren abbauen und individuelle Potenziale fördern.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsfrist 30.05. des laufenden Jahres
- Teilnahme am Kinderschutz Check-up
- Erfüllung von mindestens fünf der zehn Kinderschutz-Kriterien (inkl. Kriterien 2, 8 und 9)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Freistellungsbescheid (Nachweis der Gemeinnützigkeit)
- Satzung / Leitbild
- Nachweis Kinderschutz Check-up
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Kinderschutz-Kriterien
- Wirksamkeit auf die Teilhabe der Zielgruppe
- Qualität und Nachhaltigkeit des Projektkonzepts
Beschreibung
Die Stiftung „Aktion Hilfe für Kinder“ fördert bundesweit zivilgesellschaftliche Organisationen, öffentliche und Bildungseinrichtungen sowie Interessenverbände mit gemeinnützigem Status, die bedarfsgerechte Projekte für Kinder und Jugendliche realisieren. Insbesondere werden Vorhaben unterstützt, die die gesellschaftliche Teilhabe von Heranwachsenden aus finanziell benachteiligten Familien oder mit Beeinträchtigungen stärken, Barrieren abbauen und individuelle Potenziale entfalten. Eine unabhängige Jury aus Fachexpert:innen bewertet die eingereichten Anträge anhand der Wirksamkeit auf die Teilhabe der Zielgruppe, der Einhaltung verbindlicher Kinderschutz-Kriterien (inklusive der Pflichtkriterien 2, 8 und 9) sowie der Qualität und Nachhaltigkeit des Projektkonzepts. Gefördert werden sowohl kleine Modellprojekte als auch etablierte Regelangebote, die durch messbare Erfolgskriterien ihre Wirkung belegen und langfristige Perspektiven für die Teilnehmenden eröffnen. Bewerbungen sind mit Antragsformular, Freistellungsbescheid, Satzung oder Leitbild sowie Nachweis des Kinderschutz Check-ups bis zum 30. Mai eines jeden Jahres einzureichen.
Durch die Vergabe von Zuschüssen unterstützt die Stiftung „Aktion Hilfe für Kinder“ Initiativen, die das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und gleichberechtigte Teilhabe aktiv umsetzen. Die Projektförderung ermöglicht es Träger:innen, innovative Ansätze der Gesundheitsförderung, inklusiven Bildung und sozialen Integration umzusetzen. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen, die direkt im Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen ansetzen und nachhaltige Veränderungen bewirken. Damit werden neue Netzwerke gestärkt und langfristige Strukturen geschaffen, in denen junge Menschen ihre Ressourcen ausbauen und selbstbewusst am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind im Förderantrag der Stiftung verfügbar. Die fristgerechte Einreichung aller Unterlagen garantiert eine umfassende Prüfung und schnelle Entscheidung innerhalb von sechs bis acht Wochen.
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