Zuschuss

Qualifizierungs.IMPULS

Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Unternehmerinnen und Unternehmer in Kärnten; förderbare Kurskosten zwischen 1.000 € und 16.000 € netto, Zuschuss bis 50 %; Projektlaufzeit 1 oder 2 Jahre; Einreichung 01.06.2025–31.12.2026.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.06. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Unternehmensgröße: Kleinst- und Kleinunternehmen
Fördersumme: bis 8.000 € pro Projekt
Förderquote: 50%
Projektstart ab: 01.06.2025
Projektdauer: 12-24 Monate

Förderziel

Ziel ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von Kleinst- und Kleinunternehmen durch Unterstützung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kurskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Einschulungen durch den Hersteller
  • Tagungen, Konferenzen, Symposien

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstandort in Kärnten
  • Förderbare Kosten zwischen 1.000 € und 16.000 € netto
  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten
  • Umsatzerlöse bzw. Betriebseinnahmen über 35.000 € brutto (ausgenommen Gründungen ≤ 3 Jahre)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Lebenslauf
  3. Nachweis Zertifizierung des Bildungsanbieters
  4. Nachweis Mitgliedschaft Wirtschaftskammer/Kammer

Beschreibung

Das Qualifizierungs.IMPULS-Programm des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds fördert Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmer:innen sowie geschäftsführenden Gesellschafter:innen in Kleinst- und Kleinunternehmen mit Sitz in Kärnten. Gefördert werden zertifizierte Kurse und Seminare, die unmittelbar auf die bestehende unternehmerische Tätigkeit oder eine geplante Neuausrichtung einzahlen. Die Bruttoprojektkosten liegen zwischen 1.000 € und 16.000 € (netto), wobei ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % gewährt wird. Ziel ist die nachhaltige Festigung des Wachstumspotenzials der Betriebe und die Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Voraussetzung für eine Förderung sind unter anderem Umsatzerlöse bzw. Betriebseinnahmen über 35.000 € brutto (Ausnahmen für Gründungen bis drei Jahre), Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder der Kammer der Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen Steiermark/Kärnten sowie eine stabile wirtschaftliche Situation.

Die Projektlaufzeit kann ein oder zwei Jahre betragen, mit Fördergrenzen von maximal 8.000 € bzw. 16.000 € netto pro Jahr. Anmeldungen zu Kursen, Ausstellung von Rechnungen oder Anzahlungen sind bis zu sechs Monate vor der Antragstellung möglich. Die Einreichungsfrist reicht von 1. Juni 2025 bis 31. Dezember 2026. Der Förderantrag wird online im KWF-Portal eingereicht und gilt als Projektbeginn. Nach positiver Prüfung erfolgt die Vertragsausfertigung; erst nach dessen Unterzeichnung dürfen die Maßnahmen umgesetzt werden. Die Schlussabrechnung ist innerhalb der vertraglich festgelegten Frist vorzunehmen. Für die Antragstellung werden eine Projektbeschreibung, Lebensläufe, Nachweise zur Zertifizierung des Bildungsanbieters sowie der Kammermitgliedschaft benötigt. Abschließend unterstützt das Programm dabei, die unternehmerische Qualifikation zu erhöhen und somit langfristig Arbeitsplätze sowie den Wirtschaftsstandort Kärnten zu sichern.

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