QualiScheck – Förderung beruflicher Weiterbildung
Zuschuss für individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für abhängig Beschäftigte in Rheinland-Pfalz: bis zu 60 % der Kosten, maximal 1.500 € pro Person und Jahr; Antragstellung bis spätestens 1 Monat vor Maßnahmebeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Finanzierung individueller, berufsbezogener Weiterbildungsmaßnahmen von abhängig Beschäftigten zur Verbesserung ihrer Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen sowie zur beruflichen Umorientierung.
Förderfähige Ausgaben
- Anmelde-, Teilnahm- und Prüfungsgebühren inklusive Materialien (z. B. Skripte)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reise-, Bewirtungs- und Übernachtungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz
- Bildungsträger der Maßnahme muss offiziell akkreditiert sein
- Weiterbildungsmaßnahme muss berufsbezogen sein und der Verbesserung von Fach-, Methoden- und/oder Sozialkompetenzen dienen
- Maßnahmen zur beruflichen Umorientierung sind ebenfalls förderfähig
- Weiterbildungen über 400 UE bzw. 200 Stunden nur förderbar, wenn kein Aufstiegs-BAföG möglich
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Ausstellung des QualiSchecks (online über EurekaRLP Plus)
- Kopie des Teilnahmezertifikats zur Erstattungsantragstellung
Beschreibung
Der QualiScheck ermöglicht abhängig Beschäftigten in Rheinland-Pfalz eine passgenaue Unterstützung bei der individuellen beruflichen Weiterbildung. Gefördert werden berufsbezogene Maßnahmen, die Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenzen stärken oder eine berufliche Neuorientierung ermöglichen. Der Zuschuss deckt bis zu 60 % der Anmelde-, Teilnahm- und Prüfungsgebühren inklusive Materialien, maximal jedoch 1.500 € pro Person und Kalenderjahr. Damit lassen sich Weiterbildungen auch außerhalb betrieblicher Kontexte realisieren und ein wertvoller Beitrag zur beruflichen Entwicklung leisten.
Teilnahmeberechtigt sind Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, sofern die gewählte Maßnahme von einem offiziell akkreditierten Bildungsträger angeboten wird. Gefördert werden ausschließlich Weiterbildungen mit mindestens 200 Unterrichtsstunden (bzw. über 400 UE) – außer bei paralleler Fördermöglichkeit durch das Aufstiegs-BAföG. Allgemeinbildende Schulbesuche, Erstausbildungen und Erststudiengänge sind ausgeschlossen. Der Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme elektronisch über EurekaRLP Plus zu stellen. Nach erfolgreicher Prüfung wird der QualiScheck ausgestellt und ermöglicht die Anmeldung bei der Bildungsstätte. Der Erstattungsantrag samt Kopie des Teilnahmezertifikats muss innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Weiterbildung eingereicht werden. So sichert das Programm eine zeitnahe Abwicklung und unterstützt die Fachkräftesicherung im Land.
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