Zuschuss

Qualitäts-Journalismus: Förderung der Aus- und Fortbildung

Förderung der berufsbegleitenden Aus- und Fortbildung von Journalist:innen sowie der Ausbildung von Nachwuchsjournalist:innen in Österreich. Anträge jährlich bis 31.03. möglich, Programm gültig bis 30.06.2029.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
18.01. - 30.06.2029
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: Bis 50% der nachgewiesenen Kosten (max. 50.000 € pro Medium und Jahr)
Förderquote: 50%
Projektstart ab: 18.01.2024

Förderziel

Förderung der berufsbegleitenden Aus- und Fortbildung von journalistischen Mitarbeiter:innen in Medienunternehmen und der Ausbildung von Nachwuchsjournalist:innen zur Stärkung der Qualität im Journalismus.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Teilnahme- und Kursgebühren

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einrichtung darf nicht auf Gewinn gerichtet sein
  • Hauptaufgabe: berufsbegleitende Aus- und Fortbildung journalistischer Mitarbeiter:innen
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vorwiegend für Journalist:innen österreichischer Medienunternehmen
  • Mindestens zwei hauptberuflich tätige Mitarbeiter:innen (Ausbildungseinrichtungen)
  • Mindestens 1.200 Ausbildungstage im Jahr bei großen Einrichtungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Personalkosten-Nachweise (z.B. Jahreslohnkonto)
  2. Kursprogramm
  3. Rechnung und Teilnahmebestätigung

Beschreibung

Die Förderung richtet sich an österreichweit tätige Medieninhaber:innen von Tages- und Wochenzeitungen, Online-Medien sowie Magazinen sowie an gemeinnützige und öffentliche Organisationen mit Schwerpunkt berufsbegleitende Aus- und Fortbildung journalistischer Mitarbeiter:innen. Gefördert werden sowohl Fortbildungsmaßnahmen für etablierte Journalist:innen als auch Ausbildungsprogramme für Nachwuchsjournalist:innen. Mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der nachgewiesenen Kosten – maximal 50.000 € pro Medium und Jahr – werden Personalaufwendungen und Teilnahme- sowie Kursgebühren unterstützt. Durch die kontinuierliche Förderung bis zum 30.06.2029 und die jährliche Antragsfrist am 31.03. wird eine nachhaltige Stärkung der redaktionellen Vielfalt und Qualität in Österreich sichergestellt.

Als Voraussetzungen gelten eine nicht gewinnorientierte Ausrichtung, die Relevanz für österreichische Medienunternehmen und für große Ausbildungseinrichtungen mindestens zwei hauptberuflich tätige Mitarbeiter:innen sowie 1.200 Ausbildungstage im Jahr. Kleine Einrichtungen müssen sich vorrangig der Talentförderung widmen. Zur Antragstellung sind aktuelle Personalkosten-Nachweise, Kursprogramme sowie Rechnungen und Teilnahmebestätigungen elektronisch einzureichen. Nach positiver Förderzusage erfolgt die Auszahlung mittels eRTR-Portal in zwei Teilbeträgen bis August und November. Die Einhaltung journalistischer Grundsätze, die Darstellung redaktioneller Vielfalt und die fristgerechte Abrechnung gewährleisten den Verwendungsnachweis und bilden die Basis für eine kontinuierliche Qualitätssteigerung im österreichischen Journalismus.

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