Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung
Förderprogramm „Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung“ unterstützt österreichweite überbetriebliche Organisationen bei Zuchtprogrammen, Tiergesundheit und Öffentlichkeitsarbeit. Anträge bis 31.10. des Vorjahres möglich (für 2024 bis 31.12.2023).
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Förderkriterien
Förderziel
Erhaltung, Verbesserung und Überwachung der Qualität tierischer Produkte; Erreichen von Zuchtfortschritten bei wichtigen Leistungsmerkmalen unter Erhaltung der Rassenvielfalt, des Tierwohls, der Tiergesundheit und genetischen Variabilität; standortgerechte Erzeugung von Qualitätsprodukten zur Nutzung von Marktchancen; Information der Öffentlichkeit über Produktionsprozesse und Standards.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Impfstoffkosten
- Veranstaltungs- und Organisationskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Niederlassung in Österreich
- Verfolgung der Ziele der Sonderrichtlinie
- Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit des Vorhabens
- vorhandene fachliche, wirtschaftliche und organisatorische Fähigkeiten
- keine gesetzlichen Ausschlussgründe
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- Verpflichtungserklärung
- Bedarfsanmeldung
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Das Programm „Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung“ fördert österreichweite überbetriebliche Zusammenschlüsse von Züchter:innenvereinigungen, Produzent:innenorganisationen, Genossenschaften sowie Interessenverbänden und öffentlichen Einrichtungen. Zielsetzung ist die nachhaltige Steigerung der Qualität tierischer Produkte durch umfassende Zuchtprogramme, tiergesundheitliche Präventionsmaßnahmen und eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit. Dabei stehen wichtige Leistungsmerkmale wie Rassenvielfalt, Tierwohl und genetische Variabilität im Mittelpunkt. Gefördert werden unter anderem die Koordination und Durchführung von Herdebuchführungen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen ebenso wie Präsentationen auf internationalen Ausstellungen und Informationskampagnen für Konsument:innen. Zusätzlich unterstützt das Förderprogramm Generhaltungsmaßnahmen gefährdeter Nutztierrassen und kofinanzierte Vorbeugeprogramme gegen Tierkrankheiten inklusive Impfstoffkosten.
Als Zuschuss erstreckt sich die Förderung über 12-monatige Projektzeiträume mit Förderquoten zwischen 70 % und 100 % der anrechenbaren Ausgaben (Personal, Sachkosten, Reisekosten, Impfstoffe sowie Veranstaltungs- und Organisationskosten). Anträge können bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres (für 2024 bis 31. Dezember 2023) über die bereitgestellten Formulare eingereicht werden. Fördervoraussetzungen sind eine Niederlassung in Österreich, die Verfolgung der Sonderrichtlinienziele sowie Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit des Vorhabens. Die Antragstellung erfordert u. a. ein ausgefülltes Förderungsansuchen, eine Verpflichtungserklärung, eine Bedarfsanmeldung und einen Finanzierungsplan. Die Mittel werden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft in Abstimmung mit den Ländern vergeben. Interessierte Organisationen erhalten auf diesem Weg die Chance, tierzuchtliche Innovationen voranzutreiben und Marktchancen durch hochwertige Qualitätsprodukte optimal zu nutzen.
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