Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz
Das Land NRW fördert im Rahmen des ELER Vertragsnaturschutz Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen. Anträge sind jährlich bis zum 30.06. elektronisch über ELAN-NRW einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm zielt darauf ab, Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie zum Erhalt von Arten, Lebensräumen und Kulturlandschaften in Nordrhein-Westfalen zu finanzieren.
Förderfähige Ausgaben
- Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen
- Umwandlung von Acker in extensives Grünland
- Pflege von Offenlandbiotopen
- Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen
- Pflege von Hecken
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bearbeitung von Flächen in Nordrhein-Westfalen
- Einhaltung bewirtschaftungsbezogener Auflagen je nach Maßnahme
- Umsetzung in von den unteren Naturschutzbehörden festgelegten Förderkulissen bei Streuobstwiesen und Hecken
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Elektronischer ELAN-NRW Antrag
- Nachweis aktiver Betriebsinhaber (BG-Bescheid)
Beschreibung
Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert das Land Nordrhein-Westfalen mit den Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen. Als integraler Bestandteil der zweiten Säule des nationalen GAP-Strategieplans wird das Programm durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW verantwortet und von der EU zu 57 % mitfinanziert. Zielsetzung ist die Eindämmung und Umkehr des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie der Erhalt von Tier- und Pflanzenarten, schützenswerten Lebensräumen und vielfältigen Kulturlandschaften. Gefördert werden unter anderem die ökologische Bewirtschaftung von Ackerflächen, die Umwandlung in extensives Grünland, die fachgerechte Pflege von Offenlandbiotopen sowie Anlage und Ergänzung bestehender Streuobstwiesen bis hin zur Heckenpflege. Die Zuschusshöhe variiert je nach Maßnahmentyp; eine jährliche Bagatellgrenze von 100 Euro ist zu beachten.
Interessiert sind landbewirtschaftende Privatpersonen, Unternehmen sowie Landwirt:innen und andere Bewirtschafter:innen mit Flächen in Nordrhein-Westfalen, die ihren Betrieb im Einklang mit den Themenfeldern Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- und Naturschutz sowie Energieeffizienz & Klimaschutz führen möchten. Voraussetzung für die Zuwendung ist die Einhaltung bewirtschaftungsbezogener Auflagen, die je nach Maßnahme variieren, sowie die Umsetzung in von den unteren Naturschutzbehörden festgelegten Förderkulissen für Streuobstwiesen und Hecken. Der elektronische Antrag muss jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres über das ELAN-NRW-Portal eingereicht werden; erforderlich sind der ELAN-NRW-Antrag sowie der Nachweis eines aktiven Betriebsinhaber:innenstatus (BG-Bescheid). Die Koordination obliegt dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), wodurch eine praxisnahe Begleitung und fachliche Betreuung vor Ort sichergestellt wird. Mit dieser Förderung stärkt NRW die freiwillige Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz und unterstützt eine langfristig nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums.