Zuschuss

Rechtsberatung und Clearingarbeit für Flüchtlinge

Rechtsberatung und Clearingarbeit für Flüchtlinge in Vorarlberg mit Fokus auf aufenthaltsrechtliche Fragen und Integration. Anträge jederzeit möglich.

Migration Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Umfassende Beratung und Förderung der Integration von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten in Vorarlberg durch rechtliche Beratung, Aufklärung und Clearingarbeit zu aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Konzept
  • Anerkennung der Förderbedingungen
  • Tätigkeitsbericht
  • Jahresabschluss
  • Jahresgespräch

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Konzept
  2. Tätigkeitsbericht
  3. Jahresabschluss
  4. Jahresgespräch

Beschreibung

Die Förderung „Rechtsberatung und Clearingarbeit für Flüchtlinge“ in Vorarlberg zielt darauf ab, Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und asylberechtigte Personen mit verfahrensbezogenen Fragestellungen zur Aufenthaltsrechtssituation zu unterstützen und ihren Integrationsprozess zu begleiten. Im Mittelpunkt stehen umfassende Rechtsberatungen zu Verlängerungen des subsidiären Schutzes, Aberkennungsverfahren, Wechsel des Aufenthaltstitels (beispielsweise nach Scheidung oder auf Daueraufenthalt EU) sowie Informationsangebote zum humanitären Bleiberecht und zu Asylanträgen nachgeborener Kinder. Ergänzend leistet die Clearingarbeit eine Brückenfunktion zwischen den Ratsuchenden, lokalen Gemeinden, Arbeitgeber:innen und sozialen Institutionen, um eine nachhaltige Einbindung in die Vorarlberger Gesellschaft zu fördern. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, sodass die rechtliche Betreuung während des gesamten Integrationsprozesses gewährleistet bleibt.

Als Förderart wird ein Zuschuss gewährt, der ausschließlich gemeinnützigen Organisationen offensteht. Die Finanzierung erfolgt über das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung IVa – Soziales und Integration. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung sind ein tragfähiges Konzept, die Anerkennung der Förderbedingungen sowie die Einreichung eines Tätigkeitsberichts, des Jahresabschlusses und die Durchführung eines Jahresgesprächs. Seit dem 1. Jänner 2025 können Anträge jederzeit gestellt werden. Ziel ist es, durch solide rechtliche Beratung und professionelle Clearingarbeit die Integration von Drittstaatsangehörigen in Vorarlberg nachhaltig zu stärken und ihren rechtssicheren Aufenthalt zu fördern.

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