Zuschuss

REGIO AKTIV – STABIL

Zuschussprogramm für Maßnahmen zur Vermeidung der gesellschaftlichen Ausgrenzung und Unterstützung der beruflichen sowie sozialen Wiedereingliederung junger Menschen in Sachsen-Anhalt.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Projektdauer: 36 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Maßnahmen zur Sicherung der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger Menschen sowie deren beruflicher und sozialen Wiedereingliederung im Land Sachsen-Anhalt.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
  • Bildungsträger oder anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
  • Keine Kooperationsverträge oder -vereinbarungen mit anderen Trägern
  • Beachtung der allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie REGIO AKTIV

Beschreibung

In Sachsen-Anhalt richtet sich das Zuschussprogramm REGIO AKTIV – STABIL an gemeinnützige Bildungsträger:innen, die sich für die Verhinderung gesellschaftlicher Ausgrenzung junger Erwachsener engagieren. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) werden Projekte finanziert, die die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger Jugendlicher unter 27 Jahren sichern und deren berufliche wie soziale Wiedereingliederung vorantreiben. Die Förderschwerpunkte umfassen die Themenfelder Arbeit, Aus- und Weiterbildung sowie soziale Teilhabe und ermöglichen eine passgenaue, regionale Umsetzung. Mit einer Projektlaufzeit von 36 Monaten bietet das Programm fortlaufende Fördermöglichkeiten im Zeitraum 2021–2027, in denen Teilnehmende praxisnah in mindestens drei unterschiedlichen Werkstatt- oder Produktionsbereichen tätig werden.

Eine Förderung erhalten ausschließlich gemeinnützige Organisationen, die als Bildungsträger:innen oder anerkannte Träger:innen der freien Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt verankert sind und über mindestens drei unterschiedliche Fachbereiche verfügen. Voraussetzung ist ein Sitz oder eine Betriebsstätte im Fördergebiet sowie der Verzicht auf Kooperationsverträge mit anderen Trägern. Die Angebote müssen dauerhaft mindestens zehn Plätze für Teilnehmende vorhalten und die allgemeinen Bedingungen der REGIO AKTIV-Richtlinie erfüllen. Anträge sind fortlaufend über die Regionalen Arbeitskreise einzureichen, die in einem zweistufigen Verfahren Projekte auswählen und zur Antragstellung an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Nebenstelle Dessau, auffordern. Die Bewilligung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

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