Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)
Förderung für Regionalmanagement-Initiativen in Bayern zur Planung und Durchführung innovativer Zukunftsprojekte der Landesentwicklung in den Bereichen Demografischer Wandel, Wettbewerbsfähigkeit, Siedlungsentwicklung, regionale Identität und Klimawandel. Basisförderung 50 % bis zu 100.000 € pro Projektjahr. Anträge spätestens 6 Wochen vor Förderbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Bayern unterstützt regionale Initiativen bei der Vorbereitung und Durchführung innovativer Projekte der Landesentwicklung in zentralen Zukunftsthemen wie Demografischer Wandel, Wettbewerbsfähigkeit, Siedlungsentwicklung, regionale Identität und Klimawandel, um gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in Bayern zu schaffen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Fahrt- und Übernachtungsausgaben
- Bewirtungsausgaben bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen
- Ausgaben für Dienstleistungen durch Dritte
- Investitionen in digitale Güter
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte müssen mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern, den einschlägigen Regionalplänen und vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien übereinstimmen
- Beitrag zu einer querschnittsorientierten Regionalentwicklung
- Zuwendungsfähige Ausgaben je Projekt mehr als EUR 10.000 und je Antrag mehr als EUR 25.000
- Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten
- Antragsberechtigung für rechtsfähige Träger von Regionalen Initiativen oder räumlich betroffene Gebietskörperschaften
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular(e)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zeitplan (Zeitstrahl mit textlichen Meilensteinen)
- Subventionserklärung
- Falls zutreffend: Gesonderte Kooperationsvereinbarung
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Landesentwicklungsprogramm und Regionalplänen
- Beitrag zur querschnittsorientierten Regionalentwicklung
- Vollständigkeit und Plausibilität des Kosten- und Finanzierungsplans
- Vorliegen eines Evaluationskonzepts
Beschreibung
In Bayern fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie öffentliche und privatrechtliche Träger:innen von Regionalen Initiativen sowie räumlich betroffene Gebietskörperschaften bei der Vorbereitung und Umsetzung innovativer Zukunftsprojekte. Im Fokus stehen zentrale Themenfelder wie Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Smart Cities & Regionen und Digitalisierung. Geförderte Vorhaben adressieren den demografischen Wandel, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltige Siedlungsentwicklung, die Förderung regionaler Identität sowie Maßnahmen zum Klimawandel. Voraussetzung ist die inhaltliche Übereinstimmung mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern, einschlägigen Regionalplänen und bestehenden Entwicklungsstrategien sowie ein querschnittsorientierter Regionalentwicklungsansatz.
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss mit einer Basisquote von 50 % bis zu 90 % je nach räumlichem Wirkungskreis und beläuft sich auf bis zu 100.000 € pro Projektjahr bei einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten. Antragstellende erbringen einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten; zuwendungsfähige Ausgaben liegen je Projekt über 10.000 € und je Antrag über 25.000 €. Förderschwerpunkte umfassen Personalausgaben, Reise- und Übernachtungskosten, Bewirtung bei öffentlichen Veranstaltungen, Leistungen durch Dritte sowie Investitionen in digitale Güter. Anträge mit Antragsformular, Kosten- und Finanzierungsplan, Zeitplan, Subventionserklärung und ggf. Kooperationsvereinbarung sind spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2026, mit Förderstart jeweils zum 1. oder 15. eines Monats.