Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung
Förderung von externen Beratungsdienstleistungen für KMU der gewerblichen und touristischen Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Zuschüsse bis zu 25 % für Phase 1, bis zu 50 % für Phase 2 und bis zu 70 % für Belegschaftsinitiativen. Antragstellung vor Maßnahmebeginn bei der NRW.BANK.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung umfassender betriebswirtschaftlicher, organisatorischer und technischer Beratungen, die von qualifizierten externen Berater:innen durchgeführt werden und für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft von besonderem Gewicht sind.
Förderfähige Ausgaben
- Externe Beratungsdienstleistungen
- Tagewerke à 8 Stunden
Nicht förderfähige Ausgaben
- Interne Beratungsleistungen
- Routinemäßige Steuer- und Rechtsberatung
- Werbung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU gemäß EU-Definition
- Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
- Unternehmen älter als fünf Jahre
- Beratungsgegenstand von besonderem Gewicht
- Gesamteigenfinanzierung des Vorhabens gesichert
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Qualifikationsnachweis Berater
- Nachweis KMU-Status
- Finanzierungsplan
- Tätigkeitsnachweis und Beratungsbericht
Bewertungskriterien
- Erfüllung der KMU-Definition
- Beratungsgegenstand von besonderem Gewicht
- Nachweis Eigenanteil
- Qualifikation des Beraters/der Beraterin
- Vorlage Tätigkeitsnachweis und Beratungsbericht
Beschreibung
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) – Beratung ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen und touristischen Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen die Inanspruchnahme externer, qualifizierter Beratungsleistungen zur strategischen Neuausrichtung und Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Gefördert werden sowohl betriebswirtschaftliche, organisatorische als auch technische Analysen und Empfehlungen, die von Berater:innen mit mindestens zweijähriger Erfahrung durchgeführt werden. In einer ersten Phase (Machbarkeitsstudie) werden bis zu 5 Tagewerke à 8 Stunden mit 25 % der Beratungskosten bezuschusst, in einer zweiten Phase (Umsetzungsberatung) bis zu 10 weitere Tagewerke mit 50 %. Für Initiativen von Beschäftigten bei Unternehmensübernahmen erhöht sich der Förderanteil auf bis zu 70 %. Ein Tageswerk wird mit maximal 1 000 € (zzgl. USt.) angesetzt, die gesamte Förderhöhe ist nach EU-AGVO beziehungsweise De-minimis-Verordnung geregelt. Die Maßnahmen müssen vor Beginn bei der NRW.BANK beantragt werden und innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
Förderberechtigt sind KMU im Sinne der EU-Definition mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW, die mindestens fünf Jahre operativ tätig sind. Anträge sind vor Abschluss eines Beratungsvertrages einzureichen; eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Voraussetzungen sind unter anderem die Sicherung der Gesamtfinanzierung, ein maßgeblicher Beratungsgegenstand von besonderem Gewicht sowie eigenständige Bescheinigungen über KMU-Status, Qualifikation des Beratungsunternehmens und geplante Maßnahmen. Nach Abschluss der Beratung sind ein Tätigkeitsnachweis und ein schriftlicher Beratungsbericht einzureichen. Das Programm läuft bis zum 31.12.2027; Antragsunterlagen können direkt via Kundenportal der NRW.BANK angefordert und eingereicht werden.
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