Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe
NRW fördert gewerbliche und touristische Unternehmen in strukturschwachen Fördergebieten mit Zuschüssen für Investitionen zur Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen. Beratung und Schulungen für KMU möglich. Anträge bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionsvorhaben vor allem von kleinen und mittleren gewerblichen und touristischen Unternehmen sowie nicht-investiven Maßnahmen in ausgewiesenen Fördergebieten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen und zur Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen
- Maschinen und Anlagen
- Immaterielle Wirtschaftsgüter
- Personal- und Personalausgaben
- Beratungs- und Schulungsleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von PKW/LKW
- Verlagerungskosten ohne Arbeitsplatzschaffung
- bestehende Vermögenswerte, die zuvor gefördert wurden
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Genossenschaften
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebliche Investition in einer ausgewiesenen GRW-Fördergebiets-Betriebsstätte in NRW
- Mindestens 150.000 € Investitionskosten
- Eigenanteil von mindestens 25 %
- Beginn innerhalb von 6 Monaten, Abschluss binnen 36 Monaten
- Unternehmen nicht in Schwierigkeiten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Zuwendung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan mit Eigenanteil
- Kostenschätzung und Investitionspläne
- Nachweis Unternehmensgröße (KMU)
Bewertungskriterien
- Zahl der geschaffenen oder gesicherten Dauerarbeitsplätze
- Investitionshöhe im Verhältnis zu Abschreibungen
- Beitrag zur regionalen Wertschöpfung
- Innovations- und Nachhaltigkeitsaspekt
Beschreibung
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt gezielt gewerbliche und touristische Unternehmen in strukturschwachen C- und D-Fördergebieten. Gefördert werden Investitionen in neue und bestehende Betriebsstätten, Diversifizierungen sowie Modernisierungen von Produktionsprozessen, die zur Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen führen. Unternehmen können bei Investitionskosten ab 150.000 € Zuschüsse von 10 % bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie Zinsverbilligungen oder Bürgschaftserleichterungen erhalten. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren zudem von Förderungen für Beratungs-, Schulungs- und Markteinführungsmaßnahmen innovativer Produkte. Eine Eigenbeteiligung von mindestens 25 % ist Voraussetzung, die Projekte müssen binnen sechs Monaten nach Bewilligung beginnen und innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein. Die NRW.BANK nimmt als Verfahrensstelle Anträge für Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder Bürgschaften entgegen.
Das Förderziel liegt in der Stärkung der regionalen Wertschöpfung, der Anpassung an den Strukturwandel und der Vorantreibung der Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Bewertet werden vor allem die Zahl der geschaffenen oder gesicherten Dauerarbeitsplätze, der Innovationsgrad, die regionale Wertschöpfung und Nachhaltigkeitsaspekte. Förderungen sind bis zum 31. Dezember 2027 möglich, Anträge können laufend gestellt werden. Bei Zustimmungspflichten und Abstimmungsverfahren achten die Prozesse auf Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und zügige Bearbeitung. Regionale Netzwerke und Kooperationen werden ebenfalls gefördert, um die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu erhöhen. Die NRW.BANK begleitet Interessierte durch eine kostenlose Förderberatung und unterstützt bei der Antragsvorbereitung.
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