Zuschuss

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)

Förderung der gewerblichen Investitionen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur in strukturschwachen Regionen Nordrhein-Westfalens zum Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen. Anträge jederzeit möglich.

Unternehmensfinanzierung Existenzgründung Infrastruktur Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: alle Größen
Fördersumme: bis zu 7 Mio. € pro Vorhaben
Förderquote: 60% - 90%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und des Ausbaus wirtschaftsnaher Infrastruktur in strukturschwachen Regionen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Beschleunigung des Strukturwandels.

Förderfähige Ausgaben

  • Erschließungs- und Ausbaukosten für Industrie- und Gewerbeflächen
  • Baureifmachung
  • Altlastensanierung
  • Planungs- und Gutachterkosten
  • Anbindung an Verkehrsinfrastruktur
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten
  • Finanzierungskosten
  • Grunderwerb (Ausnahme Flächenfonds)
  • Umsatzsteuer als Vorsteuer
  • Eigene Personal- und Verwaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte im ausgewiesenen GRW-Fördergebiet
  • Vorhaben löst bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte aus
  • Mindestinvestitionsvolumen 150.000 €

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formular Antrag RWP Gewerblich
  2. Finanzierungsplan
  3. Projektbeschreibung
  4. Altlastengutachten
  5. Verkehrsgutachten
  6. Bauzeichnungen

Bewertungskriterien

  • Bedeutung für regionale Wertschöpfung
  • Arbeitsplatzeffekt
  • Nachhaltigkeitsbeitrag
  • Qualität der Standortanbindung
  • Flächensparsamkeit

Beschreibung

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen sowie Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur in strukturschwachen Gebieten mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von 60 bis 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, darunter kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ebenso wie große Unternehmen, sowie öffentliche und gemeinnützige Träger. Gefördert werden Investitionen in Neubauten, Kapazitätserweiterungen und Modernisierungen von Betriebsstätten, diversifizierende Projekte, Übernahmen von bedrohten Standorten, Gewerbeflächenerschließungen, Verkehrsanbindungen, Energie- und Wasserversorgungsleitungen sowie Abwasser- und Umweltschutzmaßnahmen. Voraussetzung ist ein Mindestinvestitionsvolumen von 150.000 Euro oder die Schaffung bzw. Sicherung von mindestens zehn Prozent zusätzlicher Dauerarbeitsplätze. Daneben ermöglicht das RWP die Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen, Basiseinrichtungen des Tourismus (z. B. Rad- und Wanderwege, Informationszentren) sowie berufliche Bildungsstätten und Forschungsinfrastrukturen. Anträge können jederzeit bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2027; Entscheidungen erfolgen in der Regel innerhalb von sechs Monaten.

Die Förderquoten richten sich nach Regionen (C1-, C2- und D-Gebiete) und Unternehmensgröße: In C1-Regionen sind kleine Unternehmen bis zu 35 Prozent, mittlere bis 25 Prozent und große bis 15 Prozent der Ausgaben förderfähig. In D-Regionen gelten einheitlich niedrigere Sätze, wobei KMU darüber hinaus De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen können. Eine gezielte Schwerpunktförderung von Transformationsinvestitionen mit Umwelt- und Energieeffizienzeffekten ermöglicht noch höhere Zuschüsse. Die Antragstellung erfordert einen Finanzierungs- und Projektplan sowie einen Nachweis der regionalwirtschaftlichen Effekte. Umfangreiche Nebenbestimmungen sichern die zweckgebundene Verwendung und Transparenz der Mittel. Die NRW.BANK und die Bezirksregierungen beraten und begleiten Unternehmen von der ersten Idee bis zur Auszahlung der Zuschüsse. Weitere Informationen sind auf den Webseiten der Bezirksregierungen einsehbar.

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