Regionalförderung (Wirtschaftsförderung Landkreis Dingolfing-Landau)
Der Freistaat Bayern fördert gewerbliche Investitionen im Landkreis Dingolfing-Landau mit Investitionszuschüssen (bis zu 20 % für kleine, 10 % für mittlere Unternehmen) oder Zinszuschüssen zur Darlehensverbilligung. Anträge sind vor Vorhabensbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen gewerblicher, regionalwirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und sonstiges Dienstleistungsgewerbe im Landkreis Dingolfing-Landau.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung bzw. Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens
- Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz
Beschreibung
Der Regionalförderungsfonds des Freistaats Bayern unterstützt gewerbliche, regionalwirtschaftlich bedeutsame Projekte im Landkreis Dingolfing-Landau und stärkt damit die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen. Gefördert werden Vorhaben aus Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus sowie dem sonstigen Dienstleistungssektor, die eine neue Betriebsstätte errichten, bestehende erweitern oder verlagern. Ebenso sind Diversifizierungen in neue Produktlinien, grundlegende Modernisierungen sowie die Übernahme stillgelegter Produktionsstätten unter Marktbedingungen förderfähig. Dieser Zuschuss zielt darauf ab, die regionale Wertschöpfung zu steigern und die wirtschaftliche Infrastruktur nachhaltig auszubauen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz sowie touristische Betriebe. Die Zuwendung kann wahlweise als Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 20 % für kleine und 10 % für mittlere Unternehmen oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Darlehens gewährt werden. Förderfähig sind insbesondere die Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen immaterielle, geleaste, gemietete oder gepachtete Güter. Einreichungen sind fortlaufend möglich und müssen vor Vorhabensbeginn erfolgen. Diese attraktive Finanzierungsunterstützung bietet Unternehmen die Chance, Investitionsvorhaben zu realisieren und langfristig am Standort Dingolfing-Landau zu investieren.
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