Reisekostenförderung Projekte von Profimusiker*innen und Ensembles im Ausland
Unterstützung professioneller Musiker*innen und Ensembles bei Auslandsprojekten durch Teilfinanzierung von Reisekosten (Flug, Bahn, Transfer, Instrumententransport, Visagebühren). Anträge laufend möglich; spätestens drei Monate vor Projektbeginn einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Reisekosten von professionellen Musiker*innen und Ensembles für Konzerttätigkeiten, Meisterklassen, Seminare oder Workshops im Ausland, um hochwertige musikalische Projekte international realisieren zu können.
Förderfähige Ausgaben
- Flugkosten
- Bahnkosten
- Transferkosten
- Instrumententransport
- Visagebühren
Nicht förderfähige Ausgaben
- Unterkunftskosten
- Honorare
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit als professionelle Musiker*innen oder Ensemble in Deutschland
- Konkrete Einladungen aus dem Ausland liegen vor
- Finanzierung des Projekts ist weitgehend gesichert
- Musikprojekt umfasst mindestens drei Veranstaltungen
- Ausgenommen: Schlager, Blues, Kabarett, Musicals, Folklore
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Offizielle Bestätigung eines ausländischen Kooperationspartners mit Terminen und geplanten Leistungen
- Aktuelles Hörbeispiel (Link)
- Zwei Reisekostenangebote als Nachweis günstiger Reiseverbindung
Bewertungskriterien
- Vorliegen konkreter Einladungen
- Teilfinanzierung von Reisekosten
- Schwerpunkt auf Konzerttätigkeit
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei Verkehrsmittelwahl
- Professionelle künstlerische Qualität
Beschreibung
Das Goethe-Institut fördert professionelle Musiker:innen und Ensembles mit Sitz in Deutschland, die im Ausland mindestens drei musikalische Veranstaltungen durchführen. Im Mittelpunkt stehen Konzerttätigkeiten, Meisterklassen, Seminare und Workshops von hoher künstlerischer Qualität. Die Förderung erfolgt dauerhaft und in Form eines Zuschusses, der ausgewählte Reisekosten ganz oder teilweise abdeckt. Dazu zählen Flug- und Bahnfahrten, Transfers vor Ort, Instrumententransporte sowie Visagebühren. Die Gesamtfinanzierung des Projekts sollte bereits weitgehend gesichert sein, und konkrete Einladungen aus dem Zielland müssen vorliegen. Unterkunftskosten, Honorare und Kurzreisen werden nicht gefördert, ebenso gelten Schlager, Blues, Kabarett, Musicals und Folklore als ausgeschlossen. Nachhaltigkeitskriterien fließen in die Entscheidung ein, indem umweltfreundliche Verkehrsmittel – insbesondere Bahnreisen bei innereuropäischen Fahrten – bevorzugt werden. Der Antrag ist fortlaufend möglich und sollte spätestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Zur Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine Bestätigung des ausländischen Kooperationspartners mit genauen Terminen und Leistungen, ein aktuelles Hörbeispiel sowie zwei Reisekostenangebote als Nachweis günstiger Verbindungen vorzulegen. Begonnene Vorhaben mit bereits getätigten Buchungen können nicht gefördert werden, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist jedoch auf Anfrage möglich. Die künstlerische Qualität, die Einhaltung der Nachhaltigkeitsrichtlinien und das Vorliegen konkreter Einladungen zählen zu den zentralen Bewertungskriterien. Das Programm lädt gleichermaßen Kulturschaffende mit Behinderung ein und unterstützt die Abdeckung entstehender Access-Kosten. Ziel ist es, musikalische Projekte nationaler Musiker:innen und Ensembles international zu präsentieren und interkulturellen Austausch zu stärken.
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