Restaurierungsförderung (Kulturstiftung der Länder)
Förderung restauratorisch-konservatorischer Maßnahmen für herausragende, national bedeutende Kulturgüter in Museen, Bibliotheken und Archiven mit verpflichtendem Beratungsgespräch und digitalem Förderportal.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Kulturstiftung der Länder unterstützt Museen, Bibliotheken und Archive bei der Restaurierung und Konservierung von Kulturgut nationalen Ranges, das die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ nach § 7 Kulturgutschutzgesetz erfüllt.
Förderfähige Ausgaben
- Restauratorisch-konservatorische Maßnahmen
- Personal- und Sachkosten im Rahmen der Restaurierung
- Konservierungskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kulturgut muss als „national wertvolles Kulturgut“ nach § 7 Kulturgutschutzgesetz anerkannt sein
- Verpflichtendes Beratungsgespräch vor Antragstellung
- Vorantrag und Antrag über das digitale FOKUS-Portal
- Information des zuständigen Kulturministeriums bzw. Senats nach Vorantrag
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderrichtlinien RES
- Hinweise zur Restaurierungsförderung
- FOKUS Anleitung RES
- Liste benötigter Unterlagen RES
- Exemplarische Belegliste
- KFP/Verwendungsnachweis RES
Bewertungskriterien
- Bedeutung des Kulturguts für das nationale Kulturerbe
- Fachliche Beurteilung des Vorantrags
- Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Antragsunterlagen
Beschreibung
Die Restaurierungsförderung der Kulturstiftung der Länder richtet sich an öffentlich zugängliche Museen, Bibliotheken und Archive in ganz Deutschland, die herausragende Kulturgüter nationaler Bedeutung instand setzen möchten. Gefördert werden restauratorisch-konservatorische Maßnahmen sowie damit verbundene Personal- und Sachkosten, sobald die Objekte als „national wertvolles Kulturgut“ nach § 7 Kulturgutschutzgesetz anerkannt sind. Im Zentrum steht die Sicherung und Bewahrung von Kunstwerken, Archivbeständen und Sammlungen, deren herausgehobene Bedeutung für das deutsche Kulturerbe von besonderem Wert ist. Der kontinuierliche Förderrahmen ermöglicht es Einrichtungen, Anträge jederzeit einzureichen und auf fachkundige Begleitung sowie einen transparenten Entscheidungsprozess zu vertrauen.
Vor einer Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder verpflichtend. Die Einreichung von Vorantrag und Hauptantrag erfolgt digital über das FOKUS-Portal, wobei im Vorfeld das zuständige Kulturministerium bzw. der Senat informiert werden muss. Bewertet wird nach der nationalen Bedeutung des Kulturguts, der fachlichen Beurteilung des Vorantrags sowie der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Unterlagen. Maßgebliche Dokumente wie Förderrichtlinien, Hinweise zur Restaurierungsförderung, eine Anleitung zum FOKUS-Portal, Listen benötigter Unterlagen, exemplarische Beleglisten sowie formale Verwendungsnachweise stehen im Download-Bereich der Kulturstiftung der Länder bereit. Auf diese Weise erhalten förderberechtigte Einrichtungen eine verlässliche Unterstützung, um wertvolle Zeugnisse deutscher Kultur für kommende Generationen zu erhalten.
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