Zuschuss

Rettungsdiensteförderung, Basisfinanzierung

Unbefristete Basisfinanzierung für anerkannte Rettungsdienste-Vereine in Oberösterreich; Anträge jederzeit möglich.

Gesundheit Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Vereinen mit Anerkennung nach dem Oberösterreichischen Rettungsgesetz bei der Durchführung des bodengebundenen Rettungs- und Krankentransportdienstes, um notwendige Rettungsdienstleistungen im Bundesland Oberösterreich sicherzustellen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung nach dem Oberösterreichischen Rettungsgesetz
  • Durchführung des bodengebundenen Rettungs- und Krankentransportdienstes
  • Einstufung der Rettungsdienstleistungen als notwendig durch das Land Oberösterreich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Verwendungsnachweis

Beschreibung

Die unbefristete Basisfinanzierung für bodengebundene Rettungs- und Krankentransportdienste in Oberösterreich richtet sich speziell an gemeinnützige Vereine mit Anerkennung nach dem Oberösterreichischen Rettungsgesetz. Ziel dieser kontinuierlich verfügbaren Zuschussförderung ist es, die flächendeckende Versorgung mit lebenswichtigen Rettungsdienstleistungen sicherzustellen und den Einsatz von qualifizierten Einsatzkräften zu unterstützen. Innerhalb der Themenfelder Gesundheit, Katastrophenschutz sowie Arbeit & Soziales wird mit Blick auf die Einstufung als notwendige Leistung durch das Land Oberösterreich eine solide finanzielle Basis geschaffen, die Planungssicherheit und Stabilität gewährleistet. Die Förderung trägt dazu bei, dass Vereine ihre Ressourcen optimal einsetzen können und im Bedarfsfall rasch reagieren, um den Schutz und das Wohl der Bevölkerung zu gewährleisten.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich und erfolgt in Form eines direkten Zuschusses, der im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien des Landes vergeben wird. Voraussetzung ist die offizielle Anerkennung nach dem Oö. Rettungsgesetz sowie die nachgewiesene Durchführung des bodengebundenen Rettungs- und Krankentransportdienstes. Als Nachweise sind eine umfassende Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan sowie ein Verwendungsnachweis einzureichen. Durch die fortlaufende Fördermöglichkeit profitieren Vereine von einer verlässlichen Unterstützung, ohne an feste Fristen gebunden zu sein. Diese Basisfinanzierung schafft die Voraussetzung für nachhaltiges Einsparen und Investieren in Ausstattung, Personal und Infrastruktur, um im Bundesland Oberösterreich eine lückenlose Notfallversorgung sicherzustellen.

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