Richtlinie zur Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen in Bayern
Der Freistaat Bayern und die bayerischen Bezirke kofinanzieren ambulante Krebsberatungsstellen in Bayern, um wohnortnahe psychosoziale Beratung und Unterstützung für krebskranke Menschen und ihre Angehörigen sicherzustellen. Erstanträge sind vor Beginn der Tätigkeit, Folgeanträge jeweils bis zum 1. Dezember des Vorjahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Kofinanzierung und damit Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots ambulanter Krebsberatungsstellen in Bayern, die psychosoziale Beratung und Unterstützung für Menschen mit Krebserkrankung und ihre Angehörigen anbieten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkostenpauschale (20% der anerkannten Personalkosten)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderung nach § 65e SGB V durch den GKV-Spitzenverband
- Standort der Beratungsstelle in Bayern
- Angebot psychosozialer Beratung und Unterstützung für krebskranke Menschen und Angehörige
- Einreichung einer Zweitschrift des GKV-Antragsformulars beim ZBFS
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formular des ZBFS
- Zweitschrift des dem GKV-Spitzenverband vorgelegten Antragsformulars
- Bescheide des GKV-Spitzenverbands
- Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht
Beschreibung
Die Richtlinie zur Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen in Bayern ermöglicht es gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen, die Trägerschaft ambulanter Krebsberatungsstellen im Freistaat Bayern zu übernehmen oder auszubauen. Ziel ist die wohnortnahe psychosoziale Begleitung von Menschen mit Krebserkrankung sowie ihren Angehörigen. Gefördert werden nur Einrichtungen mit bereits bestehender Förderung nach § 65e SGB V durch den GKV-Spitzenverband. Mit einer Projektlaufzeit von jeweils 12 Monaten stellt der Freistaat Bayern gemeinsam mit den Bezirken jährlich bis zu 15 % der anerkannten Ausgaben bereit – aufgeteilt in Personalkosten sowie eine pauschale Sachkostenpauschale in Höhe von 20 % der anerkannten Bruttopersonalkosten. Träger:innen profitieren von dieser Kofinanzierung, um bedarfsgerechte Beratung, Information und Unterstützung sicherzustellen und damit die Lebensqualität der ratsuchenden Personen zu verbessern.
Erstanträge sind vor Beginn der Tätigkeit zu stellen, Folgeanträge jeweils bis zum 1. Dezember des Vorjahres für das kommende Kalenderjahr. Erforderlich sind das ZBFS-Formular, eine Zweitschrift des Antragsformulars beim GKV-Spitzenverband, die entsprechenden Bescheide desselben sowie nach Abschluss des Förderjahres ein Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) übernimmt die Bewilligung im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Bezirken. Eine automatisierte Teilauszahlung von 70 % erfolgt frühestens im Oktober, der Restbetrag nach Vorlage des geprüften Verwendungsnachweises. Mit dieser Förderung erhalten ambulante Krebsberatungsstellen in Bayern die finanzielle Planungssicherheit, um psychosoziale Angebote nachhaltig und zielgerichtet zu stärken.
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