Rückbürgschaften des Bundes und der Länder
Bund und Länder stellen Ausfallbürgschaften zur Verfügung, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern, wenn bankübliche Sicherheiten nicht ausreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen. Bürgschaften decken bis zu 80 % des Ausfallrisikos ab.
Förderfähige Ausgaben
- Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sanierungskredite
- Kredite vor Antrag
- Ablösung von Krediten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Volkswirtschaftlich förderungswürdiges Vorhaben
- Wirtschaftlich tragfähiges Konzept
- Keine anderweitige Finanzierung möglich
- Beachtung des EU-Beihilferechts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular der Bürgschaftsbank
- Projektbeschreibung bzw. Verwendungsnachweis
- Schufa-Auskunft oder Kreditwürdigkeitsnachweis
Bewertungskriterien
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens
- Fehlen banküblicher Sicherheiten
- Konformität mit EU-Beihilferegeln
Beschreibung
Die bundesweite Initiative für Rückbürgschaften durch Bund und Länder richtet sich an Existenzgründer:innen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus, deren tragfähiges Finanzierungskonzept bankübliche Sicherheiten nur unzureichend abdeckt. Im Rahmen eines dreigliedrigen Bürgschaftssystems stehen Bürgschaftsbanken bis zu 2 Mio. EUR für Investitions- und Betriebsmittelkredite bereit. Weiteren Bürgschaftsbedarf decken die Landesförderinstitute. In strukturschwachen Fördergebieten unterstützen Großbürgschaften ab 20 Mio. EUR Gesamtbürgschaft. Die Bürgschaften der Banken sind zu jeweils 20 % Eigenrisiko der Hausbank ausgerichtet und werden von Bund und Ländern mit bis zu 80 % abgesichert. Für die Bürgschaftserklärung sind ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept, ökologische und soziale Förderwürdigkeit, fehlende anderweitige Finanzierungsalternativen sowie EU-Beihilferechtskonformität nachzuweisen.
Eine Antragstellung ist fortlaufend bis zum 31.12.2027 möglich. Als förderfähige Ausgaben gelten Investitions- und Betriebsmittelkredite, während Sanierungs- und Ablösungskredite ausgeschlossen sind. Die Förderquote beträgt bis zu 80 % des Ausfallrisikos. Wesentliche Prüfungs- und Antragsunterlagen umfassen das Antragsformular der zuständigen Bürgschaftsbank, eine Projektbeschreibung mit Verwendungsnachweis sowie eine Schufa-Auskunft oder einen anderweitigen Kreditwürdigkeitsnachweis. Die enge Zusammenarbeit von Hausbank, Bürgschaftsbank sowie Bund und Land sorgt für eine zügige Risikoprüfung und trägt dazu bei, die Kreditkonditionen zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der KMU nachhaltig zu stärken.
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