Zuschuss

Rückzahlbarer Kautionsbeitrag der Stadt Graz

Die Stadt Graz unterstützt Mieter:innen im Stadtgebiet mit einem einkommensabhängigen, rückzahlbaren Kautionsbeitrag von bis zu 1.000 Euro. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
19.10.2017
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark
Fördersumme: bis zu 1.000 €
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung von Mieter:innen mit geringem Einkommen zur Absicherung der Mietkaution bei der Anmietung einer Wohnung im freien Wohnungsmarkt von Graz.

Förderfähige Ausgaben

  • Kautionszahlung an Vermieter:innen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürger:innen, EU-/EWR-Bürger:innen oder Schweizer:innen bzw. Inhaber:innen Daueraufenthalt-EU
  • Mindestalter 18 Jahre oder mündige minderjährige Eltern
  • Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen oder insgesamt 15 Jahre Hauptwohnsitz oder berufstätig in Graz
  • Nettohaushaltseinkommen unter den festgelegten Grenzwerten (z. B. max. 40.800 € bei einer Person)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Foto der/des Ansuchenden
  2. Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Aufenthaltstitel
  3. Anmeldebescheinigung bei EU/EWR/Schweiz
  4. Integrationserklärung bei Drittstaatsangehörigkeit
  5. Mietangebot bzw. Mietvertrag des zukünftigen Mietverhältnisses
  6. Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (u. a. Gehaltszettel, Pensionsnachweis)
  7. Nachweis des derzeitigen Miet- oder Benützungsverhältnisses
  8. Ggf. Scheidungsurteil oder Gerichtsbeschluss
  9. Versicherungsdatenauszug bei außerhalb Wohnhaften
  10. Ggf. Schwangerschaftsbestätigung (Mutter-Kind-Pass)

Beschreibung

Der rückzahlbare Kautionsbeitrag der Stadt Graz unterstützt einkommensschwache Mieter:innen im gesamten Stadtgebiet mit einem Zuschuss von bis zu 1.000 Euro. Als einkommensabhängige Förderung übernimmt die Stadt Graz 50 % der vereinbarten Bruttokaution für Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt. Die Maßnahme zielt darauf ab, finanzielle Hürden beim Einzug zu reduzieren und sicheren Wohnraum für Personen mit geringem Haushaltseinkommen bereitzustellen. Anträge sind fortlaufend und unbefristet einreichbar, wodurch kurzfristig auf Wohnungsangebote reagiert werden kann. Die Leistung erfolgt freiwillig nach Richtlinie des Gemeinderats, eine Rechtsanspruchsgrundlage besteht nicht.

Teilnahmeberechtigung gilt für in Graz wohnhafte oder berufstätige Privatpersonen ab 18 Jahren bzw. mündige minderjährige Eltern, deren Nettohaushaltseinkommen die festgelegten Grenzen (z. B. maximal 40.800 Euro bei Einzelpersonen) nicht überschreitet. Weitere Voraussetzungen sind österreichische Staatsbürgerschaft, EU/EWR-/Schweizer:innen-Status oder Daueraufenthalt-EU sowie ein fünfjähriger ununterbrochener oder insgesamt 15-jähriger Aufenthalt bzw. Beschäftigung in Graz. Zum Antrag sind unter anderem ein aktuelles Foto, Nachweis der Staatsbürgerschaft, Anmeldebescheinigung, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Mietvertrag bzw. Mietangebot sowie gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Schwangerschaftsbestätigung beizulegen. Nach positiver Bewilligung erfolgt die Auszahlung innerhalb von drei Wochen direkt auf das vom Vermieter:in angegebene Konto. Der gewährte Beitrag ist innerhalb von vier Wochen nach Ende des Mietverhältnisses zurückzuzahlen, bevor eine erneute Förderung möglich ist.

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