Safeguarding & transmission of intangible cultural heritage
EU-Förderung für transnationale Forschung zum Schutz und zur Weitergabe immateriellen Kulturerbes. Einreichung bis 23.09.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Erforschung und Entwicklung innovativer Strategien und Methoden zum Schutz und zur Weitergabe von immateriellem Kulturerbe im Sinne der UNESCO-Konvention.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Reisekosten
- Sachkosten
- Subunternehmerleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Teilnahme von mindestens drei unabhängigen Rechtsträgern aus EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern
- Mindestdreiphasiger Wettbewerb bei der F&E-Vergabe
- Einreichung eines Disseminations- und Open-Science-Plans
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständiger Antrag im Portal
- Zusammenfassung des Projekts
- Lebensläufe der Leitenden Forschenden
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Forschungsansatzes
- Beitrag zur sozialen und kulturellen Wirkung
- Qualität der Methodik und Machbarkeitsbewertung
Beschreibung
Die EU-Förderinitiative „Safeguarding & transmission of intangible cultural heritage“ richtet sich an Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten sowie assoziierten Ländern. Ziel dieser mit bis zu 3 000 000 € dotierten Ausschreibung im Rahmen von Horizon Europe ist die Erforschung und Entwicklung neuartiger Strategien zum Schutz und zur Weitergabe immateriellen Kulturerbes gemäß der UNESCO-Konvention von 2003. Gefördert werden transnationale Forschungsprojekte mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten, die inter- und transdisziplinäre Ansätze (z. B. Ethnologie, Medien- und Umweltwissenschaften) kombinieren und sowohl digitale als auch partizipative Methoden erproben. Eine Mindestbeteiligung von drei unabhängigen Rechtsträgern aus verschiedenen EU- oder assoziierten Ländern sowie ein mehrstufiges Auswahlverfahren für F&E-Aufträge und ein Open-Science- und Disseminationsplan sind verpflichtend. Personal-, Reise- und Sachkosten sowie Subunternehmerleistungen sind zu 100 % förderfähig, während Kosten für Immobilien, rückwirkende Ausgaben und Schuldentilgung ausgeschlossen sind.
Die Bewertung erfolgt nach den Kriterien Innovationsgehalt, Beitrag zur sozialen und kulturellen Wirkung sowie Methodik und Umsetzbarkeit. Wissenschaftler:innen, Kulturinstitutionen und Gemeinschaften mit Interesse an intergenerativem Dialog, Biodiversitätsverknüpfungen oder politischen Handlungsempfehlungen finden hier ein maßgeschneidertes Förderinstrument. Einreichungen sind ausschließlich über das EU Funding & Tenders Portal bis zum 23.09.2027 möglich, ergänzt durch Lebensläufe der leitenden Forschenden, eine Projektzusammenfassung und einen Finanzierungsplan. Der Aufruf fördert den Ausbau europäischer Netzwerke, setzt Impulse für innovative Kulturerbe-Politiken und ermöglicht es Communities, ihr lebendiges Erbe nachhaltig zu bewahren und weiterzugeben.
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