Salzburger Babypaket
Wirtschaftliche Hilfe für Familien oder Alleinerziehende im Bundesland Salzburg nach Geburt eines Kindes in Form eines Babypakets im Wert von € 80,00. Antrag bis sechs Monate nach Geburt möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Familien oder Alleinerziehenden in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation nach der Geburt eines Kindes durch Bereitstellung eines Gutscheins für Säuglingsartikel im Wert von € 80,00.
Förderfähige Ausgaben
- Säuglingsartikel bzw. Säuglingsausstattung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesland Salzburg
- Schwierige wirtschaftliche Situation bei Geburt eines Kindes (Orientierung an der Bedarfsorientierten Mindestsicherung)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einkommensnachweis
Beschreibung
Das Salzburger Babypaket richtet sich an Familien sowie Alleinerziehende im Bundesland Salzburg, die sich nach der Geburt eines Kindes in einer finanziell herausfordernden Lage befinden. Diese landesweite Sozialleistung gewährt einen einmaligen Gutschein im Wert von € 80,00 zur Anschaffung von Säuglingsartikeln und -ausstattung. Die Förderung erfolgt als 100 %iger Zuschuss, sodass Antragsteller:innen keine Eigenmittel beisteuern müssen. Voraussetzung für den Erhalt ist der gewöhnliche Aufenthalt in Salzburg, ein Nachweis über die wirtschaftliche Bedürftigkeit (orientiert an der Bedarfsorientierten Mindestsicherung) sowie die Einreichung des Antrags spätestens sechs Monate nach der Geburt.
Als fortlaufend verfügbare Unterstützung für Privatpersonen bietet das Programm eine niedrigschwellige Hilfestellung, um unmittelbar nach der Entbindung eine Grundausstattung für den Nachwuchs sicherzustellen. Zur Antragstellung gehört die Vorlage eines Einkommensnachweises; die Abwicklung erfolgt über das Amt der Salzburger Landesregierung – Abteilung Soziales, Referat Kinder- und Jugendhilfe. Die unkomplizierte Antragseinreichung ermöglicht es bedürftigen Familien sowie Alleinerziehenden, rasch und unbürokratisch finanzielle Entlastung zu erfahren. Interessierte können sich detailliert über Förderrichtlinien und erforderliche Unterlagen informieren, um innerhalb der Frist von einem halben Jahr nach der Geburt den Babypaket-Zuschuss zu sichern.
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